Sitzung: 06.03.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 820/233/2018
Der Stadtrat stimmt zu,
dass bei der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft neben der Beteiligung
stadtnaher Dritter auch die Umsetzbarkeit
a) einer Eigengesellschaft ohne Beteiligung
Dritter
sowie
b) einer
Erhöhung des Wohnungsbestandes innerhalb des Eigenbetriebs
nochmals wirtschaftlich und sachlich
geprüft und mit der ADD verhandelt wird.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 1. März 2018, die dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Seit 20 Jahren versuche man in Landau
eine Wohnungsbaugesellschaft zu realisieren. Er sei vorsichtig optimistisch,
dass es jetzt in irgendeiner Form klappen könnte. Der Stadtrat habe 2015
bekräftigt, dass aufgrund der Rahmenbedingungen eine herkömmliche Struktur für
eine Wohnungsbaugesellschaft nicht darstellbar sei. Dies auch, weil man als
KEF-Kommunen nicht über das Kreditvolumen hinausgehen konnte. Mit Beschluss vom
1. März 2016 habe man dann die Gründung einer kommunalgeprägten
Wohnungsbaugesellschaft mit einem Partner beschlossen. Man habe sich dann
bewusst auf stadtnahe Partner verständigt. Auf der Basis dieses Beschlusses
habe man Verhandlungen geführt und dann mindestens ein Dutzend Mal in
städtischen Gremien besprochen. Die ADD habe dann im Vorfeld der
Stadtratssitzung im Dezember den Hinweis gebracht, es noch mit einer rein
kommunalen Eigengesellschaft zu vergleichen. Dann müsse über das Kreditlimit
gesprochen werden. Aufgrund verschiedener geänderter Rahmenbedingungen könnte
es nun möglich sein, ein rein 100 %-ige städtische Gesellschaft zu machen.
Allerdings müsse man über die Risikostruktur dann noch sprechen. Es gehe dabei
um Millionen zusätzlicher Kredite. Für diese Prüfung habe man als Verwaltung
bisher vom Rat kein Mandat. Dieses Mandat, über eine rein städtische
Gesellschaft zu sprechen, brauche man heute vom Stadtrat.
Ratsmitglied
Lerch betonte, dass
dieses Thema nicht neu sei und es den vielfachen Wunsch gebe, eine
Wohnungsbaugesellschaft zu errichten. Bisher sei stets betont worden, dass es
aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen nicht möglich sei, eine rein
städtische Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Das Timing der ADD mit dem
Hinweis nun doch eine 100 %-ige städtische Gesellschaft zu prüfen, sei alles
andere als optimal gewesen. Im gesamten politischen und gesellschaftlichen Raum
werde dieses Thema völlig neu diskutiert. Der Bedarf nach schnell verfügbarem
preisgünstigem Wohnraum sei enorm. Nun habe man diese neuen Perspektiven und
Optionen. Es sei wichtig, diese Alternativen zu prüfen. Mit dem heutigen
Beschluss gebe man der Stadtspitze ein Verhandlungsmandat, das aber auch ein
Stück Weichenstellung sei. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme dem
Beschlussvorschlag zu.
Ratsmitglied
Vogler erklärte, dass
die SPD-Stadtratsfraktion sich freuen würde, wenn diese Option einer
eigenständigen Wohnungsbaugesellschaft möglich wäre. Von daher erweitere man
gerne dieses Mandat.
Ratsmitglied
Hartmann unterstrich,
dass für Die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion das 50:50-Modell mit der
Sparkasse zustimmungsfähig gewesen wäre. Dies zu prüfen habe wichtige
Erkenntnisse gebracht. Das Problem sei, dass man jetzt erkennen müsse, dass nie
Alternativen geprüft worden seien. Letztlich sei das beste Konzept immer nur im
Vergleich mit anderen Konzepten das Beste. Man mache das ganze ja nur, weil man
festgestellt habe, dass es der freie Markt nicht lösen könne. Angesichts des
Wunsches mehrerer Fraktionen im Stadtrat hätte man zumindest die ersten
Schritte einer Prüfung gehen müssen. Dies nicht zu prüfen, sei ein vermeidbarer
Fehler gewesen. Die heutige Korrektur unterstütze die Bündnis 90/Die
Grünen-Stadtratsfraktion gerne. Aber das Mietniveau in Landau sei nicht erst
seit 2016 so gewachsen. Vieles sei schon länger auf dem Tisch, so dass man sich
hätte hier früher und mehr engagieren müssen.
Der
Vorsitzende
widersprach den Aussagen von Herrn Hartmann. Die Verwaltung habe in den Haushaltsbegleitgesprächen
klare Signale der ADD bekommen, dass über eine Ausweitung des Kreditlimits
nicht zu sprechen sei. Natürlich könne man das Haar in der Suppe suchen und
natürlich könne es auch schneller gehen. Heute habe man keine Korrektur
irgendeines Beschlusses sondern die Erweiterung des Verhandlungsmandates. Es
mache im Übrigen erst Sinn mit der Aufsichtsbehörde zu sprechen, wenn man
Fakten habe. Ob es am Ende dann zu solch einer Lösung kommen könne, müsse man
im Stadtrat dann nochmal ernsthaft besprechen. Man rede dann statt über 29
Millionen Euro über 40 Millionen Euro an Krediten in 10 Jahren. Diese
Investitionen würden dauerhaft in den Büchern bleiben. Er verwahre sich gegen
jede Art von Legendenbildung, dass in der Verwaltung irgendetwas nicht richtig
gelaufen sei.
Ratsmitglied
Freiermuth
unterstrich, dass die ADD manchmal auch Rücksicht auf Mainz nehmen müsse. Den
Schwarzen Peter habe dennoch die Stadt gehabt. So ganz schlecht sei die
Konstruktion mit der Sparkasse nicht gewesen. Die grundsätzliche Frage sei
jetzt, welches Risiko man als Stadt eingehe, wenn man es alleine stemme. Der
Prüfung dieser weiteren Option stimme die FWG-Stadtratsfraktion zu.
Ratsmitglied
Dr. Migl freute sich
darüber, dass sich endlich etwas bewege. Sie gebe dem Oberbürgermeister Recht,
dass die Rahmenbedingungen jetzt besser seien als noch vor einiger Zeit. Wenn
man es kommunal hinbekomme, wäre dies gut. Die Pfeffer und
Salz-Stadtratsfraktion sehe die Vorlage positiv. Man habe mit dem
Gebäudemanagement ja die Kompetenz in der Verwaltung. Mit einer kommunalen
Wohnungsbaugesellschaft habe man als Stadt höhere Einflussmöglichkeiten. Der
Wertzuwachs an höherem Wohnungsbestand würde die Schulden ausgleichen, die man
aufnehmen müsse.
Ratsmitglied Marquardt fand die Entwicklung, die sich hier aufgetan habe, sehr erfreulich. Wenn Fördermöglichkeiten ausgeschöpft würden, sollte das Risiko überschaubar sein.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: