Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat stimmt zu, dass bei der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft neben der Beteiligung stadtnaher Dritter auch die Umsetzbarkeit

a) einer Eigengesellschaft ohne Beteiligung Dritter

sowie

b) einer Erhöhung des Wohnungsbestandes innerhalb des Eigenbetriebs

nochmals wirtschaftlich und sachlich geprüft und mit der ADD verhandelt wird.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 1. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Seit 20 Jahren versuche man in Landau eine Wohnungsbaugesellschaft zu realisieren. Er sei vorsichtig optimistisch, dass es jetzt in irgendeiner Form klappen könnte. Der Stadtrat habe 2015 bekräftigt, dass aufgrund der Rahmenbedingungen eine herkömmliche Struktur für eine Wohnungsbaugesellschaft nicht darstellbar sei. Dies auch, weil man als KEF-Kommunen nicht über das Kreditvolumen hinausgehen konnte. Mit Beschluss vom 1. März 2016 habe man dann die Gründung einer kommunalgeprägten Wohnungsbaugesellschaft mit einem Partner beschlossen. Man habe sich dann bewusst auf stadtnahe Partner verständigt. Auf der Basis dieses Beschlusses habe man Verhandlungen geführt und dann mindestens ein Dutzend Mal in städtischen Gremien besprochen. Die ADD habe dann im Vorfeld der Stadtratssitzung im Dezember den Hinweis gebracht, es noch mit einer rein kommunalen Eigengesellschaft zu vergleichen. Dann müsse über das Kreditlimit gesprochen werden. Aufgrund verschiedener geänderter Rahmenbedingungen könnte es nun möglich sein, ein rein 100 %-ige städtische Gesellschaft zu machen. Allerdings müsse man über die Risikostruktur dann noch sprechen. Es gehe dabei um Millionen zusätzlicher Kredite. Für diese Prüfung habe man als Verwaltung bisher vom Rat kein Mandat. Dieses Mandat, über eine rein städtische Gesellschaft zu sprechen, brauche man heute vom Stadtrat.

 

Ratsmitglied Lerch betonte, dass dieses Thema nicht neu sei und es den vielfachen Wunsch gebe, eine Wohnungsbaugesellschaft zu errichten. Bisher sei stets betont worden, dass es aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen nicht möglich sei, eine rein städtische Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Das Timing der ADD mit dem Hinweis nun doch eine 100 %-ige städtische Gesellschaft zu prüfen, sei alles andere als optimal gewesen. Im gesamten politischen und gesellschaftlichen Raum werde dieses Thema völlig neu diskutiert. Der Bedarf nach schnell verfügbarem preisgünstigem Wohnraum sei enorm. Nun habe man diese neuen Perspektiven und Optionen. Es sei wichtig, diese Alternativen zu prüfen. Mit dem heutigen Beschluss gebe man der Stadtspitze ein Verhandlungsmandat, das aber auch ein Stück Weichenstellung sei. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

Ratsmitglied Vogler erklärte, dass die SPD-Stadtratsfraktion sich freuen würde, wenn diese Option einer eigenständigen Wohnungsbaugesellschaft möglich wäre. Von daher erweitere man gerne dieses Mandat.

 

Ratsmitglied Hartmann unterstrich, dass für Die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion das 50:50-Modell mit der Sparkasse zustimmungsfähig gewesen wäre. Dies zu prüfen habe wichtige Erkenntnisse gebracht. Das Problem sei, dass man jetzt erkennen müsse, dass nie Alternativen geprüft worden seien. Letztlich sei das beste Konzept immer nur im Vergleich mit anderen Konzepten das Beste. Man mache das ganze ja nur, weil man festgestellt habe, dass es der freie Markt nicht lösen könne. Angesichts des Wunsches mehrerer Fraktionen im Stadtrat hätte man zumindest die ersten Schritte einer Prüfung gehen müssen. Dies nicht zu prüfen, sei ein vermeidbarer Fehler gewesen. Die heutige Korrektur unterstütze die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion gerne. Aber das Mietniveau in Landau sei nicht erst seit 2016 so gewachsen. Vieles sei schon länger auf dem Tisch, so dass man sich hätte hier früher und mehr engagieren müssen.

 

Der Vorsitzende widersprach den Aussagen von Herrn Hartmann. Die Verwaltung habe in den Haushaltsbegleitgesprächen klare Signale der ADD bekommen, dass über eine Ausweitung des Kreditlimits nicht zu sprechen sei. Natürlich könne man das Haar in der Suppe suchen und natürlich könne es auch schneller gehen. Heute habe man keine Korrektur irgendeines Beschlusses sondern die Erweiterung des Verhandlungsmandates. Es mache im Übrigen erst Sinn mit der Aufsichtsbehörde zu sprechen, wenn man Fakten habe. Ob es am Ende dann zu solch einer Lösung kommen könne, müsse man im Stadtrat dann nochmal ernsthaft besprechen. Man rede dann statt über 29 Millionen Euro über 40 Millionen Euro an Krediten in 10 Jahren. Diese Investitionen würden dauerhaft in den Büchern bleiben. Er verwahre sich gegen jede Art von Legendenbildung, dass in der Verwaltung irgendetwas nicht richtig gelaufen sei.

 

Ratsmitglied Freiermuth unterstrich, dass die ADD manchmal auch Rücksicht auf Mainz nehmen müsse. Den Schwarzen Peter habe dennoch die Stadt gehabt. So ganz schlecht sei die Konstruktion mit der Sparkasse nicht gewesen. Die grundsätzliche Frage sei jetzt, welches Risiko man als Stadt eingehe, wenn man es alleine stemme. Der Prüfung dieser weiteren Option stimme die FWG-Stadtratsfraktion zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl freute sich darüber, dass sich endlich etwas bewege. Sie gebe dem Oberbürgermeister Recht, dass die Rahmenbedingungen jetzt besser seien als noch vor einiger Zeit. Wenn man es kommunal hinbekomme, wäre dies gut. Die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion sehe die Vorlage positiv. Man habe mit dem Gebäudemanagement ja die Kompetenz in der Verwaltung. Mit einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft habe man als Stadt höhere Einflussmöglichkeiten. Der Wertzuwachs an höherem Wohnungsbestand würde die Schulden ausgleichen, die man aufnehmen müsse. 

 

Ratsmitglied Marquardt fand die Entwicklung, die sich hier aufgetan habe, sehr erfreulich. Wenn Fördermöglichkeiten ausgeschöpft würden, sollte das Risiko überschaubar sein.         


Der Stadtrat beschloss einstimmig: