Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion, die Hauptsatzung der Stadt Landau um die Ortsbezirke Wollmesheimer Höhe und Horst zu ergänzen, wird in den Ältestenrat verwiesen.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 26. Februar 2018, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Hartmann begründete den Antrag. Man schlage vor, für die Wollmesheimer Höhe und den Horst zwei Ortsbezirke zu bilden. Ein Ortsbeirat habe wohl nicht allzu viel zu entscheiden, weise aber immer wieder auf Gegebenheiten und Probleme vor Ort hin. Beide Gebiete würden sich für die Bildung von Ortsbezirken eignen, nicht zuletzt weil man hier auch eigene Abrechnungsgebiete habe. Man habe in beiden Gebieten eigene Probleme und Gegebenheiten. Es gebe durchaus Stimmen, die sagen dass dies Geld kosten würde und der Rechnungshof intervenieren werde. Wenn man es sich aber für kleinere Ortsteile mit 900 Einwohnern leiste, dann auch für Gebiete in der Größenordnung von 3000 oder 4000 Einwohnern. Bei Fragen, in denen es um unsere eigene demokratische Struktur gehe, sollte man sich nicht von der ADD oder dem Rechnungshof reinreden lassen. Er glaube auch nicht, dass die Einrichtung von Ortsbezirken auf der Wollmesheimer Höhe und auf dem Horst zur Schwächung der bestehenden Ortsbezirke führen würde. Entscheidendes Argument sei, dass beide Viertel ein eigenes Selbstbewusstsein hätten. Zu klären sei die Frage, wie man die Bezirke zuschneide. Zur Vorgehensweise schlage er vor, einen Arbeitskreis zu bilden aus Vertretern des Stadtrates und der Verwaltung, der innerhalb der nächsten 6 Monate einen Vorschlag erarbeitet.

 

Der Vorsitzende hielt die Initiative inhaltlich in weiten Teilen für nachvollziehbar. Das Thema Ausstattung der Ortsbezirke und Ortsbeiräte sei ein ständiges grundsätzliches Thema. Im Moment nehme der Rechnungshof sich aktuell genau dieses Thema vor. Man sollte daher abwarten, welche Hinweise vom Rechnungshof zu diesem Thema kommen. Diskutieren müsse man dann auch, wie man mit der Kernstadt und der Südstadt umgehe. Eine erste überschlägige Rechnung kommt für die beiden neuen Ortsbezirke auf jährliche Kosten von 150.000 Euro. Dies wäre nach der Gemeindeordnung eine freiwillige Leistung. 150.000 Euro wären etwa 9 Punkte Erhöhung Grundsteuer B. Ob der Aufwand mit der Kosten-Nutzen-Relation zusammenpassen würde, wisse er nicht. Die Stadtteile seien historisch gewachsene Dörfer. Man sollte das Thema im Blick behalten, sich aber nicht auf die Kommunalwahl 2019 fokussieren. Sein Vorschlag wäre, für eine Grundsatzdiskussion einen solchen Arbeitskreis zu bilden. Ansonsten aber sollte man die Positionierung des Rechnungshofes abwarten und auch mit der Aufsichtsbehörde sprechen. Dann könne man dies im neugewählten Stadtrats nach 2019 zu einer Entscheidung führen.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass dieses Thema nicht ganz neu und die Argumente durchaus nachvollziehbar seien. Die Frage sei, wo beginne man und wo höre man auf. Wenn man über die Wollmesheimer Höhe und den Horst spreche, warum dann nicht auch einen Ortsbeirat für Südwest, die Südstadt, den Schützenhof oder die Innenstadt? Die jetzigen Ortsteile seien gewachsene Strukturen. Die CDU-Stadtratsfraktion könne mit dem Vorschlag des Oberbürgermeisters gut leben.

 

Ratsmitglied Maier hielt es grundsätzlich für richtig, Strukturen zu hinterfragen. Allerdings sollte man hier keinen Schnellschuss machen. Daher wäre die SPD-Stadtratsfraktion mit dem Vorschlag des Oberbürgermeisters einverstanden.

 

Ratsmitglied Freiermuth war der Auffassung, dass der Antrag einen grundsätzlichen Denkfehler habe. Man könne nicht einfach die Ortsteile beispielsweise mit dem Horst vergleichen. Die prinzipielle Überlegung, Bürger zu beteiligen, sei durchaus richtig. Es sei aber keine Eile geboten.

 

Ratsmitglied Dr. Migl begrüßte für die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion den Antrag. Es sei ein guter Antrag, der die basisdemokratischen Elemente stärke. Die Fragen der Abgrenzung seien aus ihrer Sicht Detailfragen, die man lösen könne wenn man einen grundsätzlichen Beschluss habe. Sie sehe in den vorgebrachten Argumenten der anderen Fraktionen eine Verhinderungstaktik. Eine Kopplung an die Kommunalwahl 2019 halte sie für sehr sinnvoll.

 

Ratsmitglied Hartmann entgegnete, dass man Ausgaben auch groß rechnen könne. Wenn man es auf die Kosten für einen Ortsvorsteher und den Ortsbeirat beschränke, komme man auch mit 30.000 Euro im Jahr hin. Wenn man es wolle, könne man innerhalb von 6 Monaten zu einem Ergebnis kommen. Er halte es für sehr sinnvoll, es mit der Kommunalwahl zusammen zu machen.

 

Ratsmitglied Maier gab zu bedenken, dass die Parteien ja auch Voraussetzungen für eine anständige Wahl benötigen würden.

 

Der Vorsitzende betonte, dass man eine Grundsatzdebatte führen müsse. Verwaltungstechnisch sei es schwierig umzusetzen, es seien viele Fragen zu klären. Er sehe hier im Moment auch keinen Zeitdruck, zumal es auch noch die laufenden Untersuchungen des Rechnungshofes gebe. Es bleibe bei seinem Vorschlag, noch vor der Sommerpause zu einer Gesprächsrunde einzuladen. Er gebe zu bedenken, dass es nicht nur um sie Frage von Listenaufstellungen gehe, sondern auch um Motivierung und Bewusstseinsbildung.

 

Ratsmitglied Eichhorn war der Meinung, dass das Argument Abrechnungsgebiete nicht ziehe. Diese habe man ja nicht freiwillig beschlossen, sondern sei von der Rechtsprechung so aufgedrückt worden.

 

Ratsmitglied Freiermuth unterstrich, dass hier nichts anbrenne. Man müsse keine überstürzte Eile an den Tag legen.           


Der Stadtrat beschloss einstimmig: