Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einschl. der Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G1 hinsichtlich der Bauweise und der Überschreitung der maximal zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) zu unter der Bedingung, dass alle Stellplätze von Süden (Wollmesheimer Höhe) angefahren werden und die nördliche Betriebszufahrt (Rappoltsweilerstraße) lediglich für Anlieferungszwecke und als Rettungsweg genutzt wird.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 09.03.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und zeigte sich froh über den Kompromiss, der sich nun abzeichne. Zum einen hätte das Unternehmen die Perspektive sich zu erweitern und zum anderen gebe es eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und der Anwohnerschaft. Der Vorsitzende würde nun gerne einen „Knopf annähen“ und den Vorgang abschließen. Er übergab das Wort an Herrn Kamplade für weitere Erläuterungen.

Herr Kamplade erläuterte daraufhin unter anderem in diesem Zusammenhang den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans G1 (siehe Tagesordnungspunkt 11), welcher die Grundstückszufahrten auf das Firmengelände regle und öffentlich rechtlich sichern werde.

 

Ratsmitglied Herr Lerch wollte wissen, was passieren würde, wenn der Bauausschuss die Befreiungen nicht genehmige. Herr Kamplade erwähnte, dass dieses Szenario bereits Bestandteil der Diskussionen war. Der Bauherr könnte gemäß Bebauungsplan den Baukörper nach Westen abrücken. Dies wäre zwar genehmigungsfähig, würde allerdings eine Verschlechterung für ihn und die Nachbarn bedeuten. Herr Lerch betonte, dass es sich hier um einen Fall handele, der „emotionalisiert“ habe. Zum einen gebe es einen erfolgreichen Unternehmer, der Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt bringe und Arbeitsplätze schaffe, und zum anderen gebe es den Konflikt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern. In der Zwischenzeit, d.h. seit der Bauausschusssitzung am 24.10.2017, habe sich die „Welt weiter gedreht“ und der Unternehmer bewegte sich. Dies begrüßte Herr Lerch. Nun gebe es sogar eine Verbesserung für die meisten Anwohnerinnen und Anwohner. Es mache Sinn, jetzt abzustimmen.

 

Ratsmitglied Frau Vogler erinnerte an den langen und auch sehr zähen Prozess der Kompromissfindung. Es musste schließlich zwischen den beiden Interessensgruppen der Arbeitgeber und Anwohner abgewogen werden. Sie fand, dass sich das Ergebnis sehen lassen könne und äußerte daher ihre Zustimmung.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler äußerte ebenfalls seine Zustimmung. Er erinnerte allerdings auch an den Druck, welcher in der Bauausschusssitzung vom 24.10.2017, aufgebaut wurde. Die erfolgte Einsicht sah er nun positiv und hielt die vorgelegte Lösung sogar als deutliche Verbesserung zur Ist-Situation.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth war davon überzeugt, „was lange währt, wird endlich gut“. Er glaube, dass das Unternehmen gut mit der vorgelegten Kompromisslösung leben könne. In diesem Zusammenhang erinnerte Herr Freiermuth an den ersten Termin und das Querstellen des Unternehmers.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl lobte den großen Einsatz der Bürgerinitiative „Kein Wickert XXL“ und hielt den vorgelegten Beschlussvorschlag für zustimmungsfähig.

 

Der Vorsitzende zeigte sich erfreut, dass nun der „Knopf dran“ sei und sich der Bauausschuss in der Lage sehe, eine Entscheidung zu treffen.


Der Bauausschuss beschloss daraufhin einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag.