Sitzung: 22.03.2018 Kommunaler Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die bisherige
Satzungsregelung zu § 3 Absatz 3 Buchstabe d lautet wie folgt:
„Beratende
Mitglieder sind: … d) Die
Seniorenbeauftragte/ der Seniorenbeauftragte …“
Aus Gründen
eines fehlenden Gremiums nahm bisher die Seniorenbeauftragte, Frau Ulrike
Sprengling die Interessen älterer Menschen im Behindertenbeirat wahr.
Durch die
Neugründung des Beirates für ältere Menschen Anfang des Jahres 2018 ist es im
Sinne Vergleichsregelung § 3 Absatz 3 Buchstabe e (Vertretung aus dem Beirat
für Migration und Integration) sinnvoll, dass ein Vertreter/ eine Vertreterin
dieses neu gegründeten Gremiums nunmehr die Interessen älterer Menschen im
Behindertenbeirat vertritt. Dies soll nun durch die Satzungsänderung neu
geregelt werden.
Bei der
letzten Sitzung des Arbeitskreises stimmberechtigter Mitglieder wurde von allen
anwesenden Personen folgende neue Textpassage vorgeschlagen:
„Beratende
Mitglieder sind: … d) Ein Vertreter/
Eine Vertreterin des Beirates für ältere Menschen …“
Der
Vorsitzende, Herr Thomas Hirsch, fragte die Beiratsmitglieder, ob es noch einen
weiteren Textvorschlag gibt. Hierauf erging keine Meldung.
Die Beratung
zum neuen Satzungstext im Beirat ergab keine Änderungswünsche.
Nach
durchgeführter öffentlicher Abstimmung durch Handzeichen konnte festgestellt
werden, dass die Satzungsänderung zu § 3 Absatz 3 Buchstabe d) von den
stimmberechtigten anwesenden Mitgliedern, ohne Enthaltungen, einstimmig
angenommen wurde.
Das Büro für Gremienarbeit wird aufgrund Beschluss des Kommunalen Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung nunmehr beauftragt, alle erforderlichen Unterlagen zur Satzungsänderung vorzubereiten und nächstmöglich zur Beschlussfassung als Vorlage beim Stadtrat einzureichen.