Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 


Die bisherige Satzungsregelung zu § 3 Absatz 3 Buchstabe d lautet wie folgt:

 

„Beratende Mitglieder sind: … d) Die Seniorenbeauftragte/ der Seniorenbeauftragte …“

 

Aus Gründen eines fehlenden Gremiums nahm bisher die Seniorenbeauftragte, Frau Ulrike Sprengling die Interessen älterer Menschen im Behindertenbeirat wahr.

Durch die Neugründung des Beirates für ältere Menschen Anfang des Jahres 2018 ist es im Sinne Vergleichsregelung § 3 Absatz 3 Buchstabe e (Vertretung aus dem Beirat für Migration und Integration) sinnvoll, dass ein Vertreter/ eine Vertreterin dieses neu gegründeten Gremiums nunmehr die Interessen älterer Menschen im Behindertenbeirat vertritt. Dies soll nun durch die Satzungsänderung neu geregelt werden.

 

Bei der letzten Sitzung des Arbeitskreises stimmberechtigter Mitglieder wurde von allen anwesenden Personen folgende neue Textpassage vorgeschlagen:

 

„Beratende Mitglieder sind: … d) Ein Vertreter/ Eine Vertreterin des Beirates für ältere Menschen …“

 

Der Vorsitzende, Herr Thomas Hirsch, fragte die Beiratsmitglieder, ob es noch einen weiteren Textvorschlag gibt. Hierauf erging keine Meldung.

 

Die Beratung zum neuen Satzungstext im Beirat ergab keine Änderungswünsche.

 

Nach durchgeführter öffentlicher Abstimmung durch Handzeichen konnte festgestellt werden, dass die Satzungsänderung zu § 3 Absatz 3 Buchstabe d) von den stimmberechtigten anwesenden Mitgliedern, ohne Enthaltungen, einstimmig angenommen wurde.

 

Das Büro für Gremienarbeit wird aufgrund Beschluss des Kommunalen Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung nunmehr beauftragt, alle erforderlichen Unterlagen zur Satzungsänderung vorzubereiten und nächstmöglich zur Beschlussfassung als Vorlage beim Stadtrat einzureichen.