Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 


Ausgehend der Beschlussfassung des Beirates für ältere Menschen vom 24.01.2018, soll gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung des Beirates für ältere Menschen zum beratenden Mitglied ein Vertreter des kommunalen Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewählt werden.

 

Das Büro für Gremienarbeit bittet zeitnah einen Vertreter oder eine Vertreterin in den Beirat für ältere Menschen zu bestellen.

 

In seiner letzten Sitzung hat der Arbeitskreis beratender/stimmberechtigter Mitglieder aus den eigenen Reihen bereits folgende Personen zur Wahl vorgeschlagen:

 

  • Frau Christine Meier
  • Vertretung für Frau Meier: Frau Susanne Brunck

 

Herr Hirsch fragt die Beiratsmitglieder, ob es noch einen weiteren Wahlvorschlag aus der Mitte des Behindertenbeirates gibt. Hierauf erging keine Meldung.

 

Der Vorsitzende befragt die Mitglieder, ob die Personenwahl öffentlich per Handzeichen durchgeführt werden kann. Es konnte festgestellt werden, dass es zu dieser Verfahrensweise keine Einwände gab.

 

Bei durchgeführter öffentlicher Wahl konnte festgestellt werden, dass Frau Christine Meier ohne Gegenstimme satzungsgemäß als den Kommunalen Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung vertretendes beratendes Mitglied im Beirat für ältere Menschen gewählt wurde.

 

Auf Nachfrage des Beiratsvorsitzenden an die gewählte Person, Frau Christine Meier, teilte diese mit, dass Sie die Wahl gerne annehmen werde.

 

Bei Abwesenheit/Krankheit übernimmt die Vertretung Frau Susanne Brunck.