Sitzung: 22.03.2018 Kommunaler Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Ausgehend der
Beschlussfassung des Beirates für ältere Menschen vom 24.01.2018, soll gemäß §
4 Absatz 3 der Satzung des Beirates für ältere Menschen zum beratenden Mitglied
ein Vertreter des kommunalen Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung
gewählt werden.
Das Büro für
Gremienarbeit bittet zeitnah einen Vertreter oder eine Vertreterin in den
Beirat für ältere Menschen zu bestellen.
In seiner
letzten Sitzung hat der Arbeitskreis beratender/stimmberechtigter Mitglieder
aus den eigenen Reihen bereits folgende Personen zur Wahl vorgeschlagen:
- Frau
Christine Meier
- Vertretung
für Frau Meier: Frau Susanne Brunck
Herr Hirsch
fragt die Beiratsmitglieder, ob es noch einen weiteren Wahlvorschlag aus der
Mitte des Behindertenbeirates gibt. Hierauf erging keine Meldung.
Der
Vorsitzende befragt die Mitglieder, ob die Personenwahl öffentlich per
Handzeichen durchgeführt werden kann. Es konnte festgestellt werden, dass es zu
dieser Verfahrensweise keine Einwände gab.
Bei
durchgeführter öffentlicher Wahl konnte festgestellt werden, dass Frau
Christine Meier ohne Gegenstimme satzungsgemäß als den Kommunalen Beirat für
die Belange von Menschen mit Behinderung vertretendes beratendes Mitglied im
Beirat für ältere Menschen gewählt wurde.
Auf Nachfrage
des Beiratsvorsitzenden an die gewählte Person, Frau Christine Meier, teilte
diese mit, dass Sie die Wahl gerne annehmen werde.
Bei Abwesenheit/Krankheit übernimmt die Vertretung Frau Susanne Brunck.