Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: 1

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Mörzheim (Flurstücke 6360/8, 6355 tlw., 6356, 6357, 6358, 6359) wird der Bebauungsplan „MH 7, Am Schlittweg" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 01.03.2018 ein, auf welche verwiesen wird, und stellte fest, dass es keinen weiteren Erläuterungsbedarf seitens der Bauausschussmitglieder gab.


Der Bauausschuss empfahl dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.