Der Bauausschuss stimmt der geplanten Abweichung von Ziff. 3.1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „D13“ hinsichtlich der Stellung des Baukörpers auf dem Grundstück zu.

 

 


Der Vorsitzende erwähnte in der Einleitung zur Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 28.02.2018, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, dass die Abweichung dazu dienen solle, den Nachbarschaftsfrieden zu wahren.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl erkundigte sich nach dem Abstimmungsergebnis des Ortsbeirats Queichheim. Ihr wurde mitgeteilt, dass dieser mit neun Ja-Stimmen der Abweichung zustimmte.


Daraufhin beschloss der Bauausschuss einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag.