Sitzung: 24.04.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/488/2018
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfs- und
Entwurfsfassung des Bebauungsplans
„DH 6, Alte Bahnhofstraße“ entsprechend
der in der als Anlage beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses
(Anlage 2).
2.
Der Bebauungsplan „DH 6, Alte Bahnhofstraße“ (Planzeichnung und Textfestsetzungen, Anlage 1.1 und 1.2) wird in
der Fassung vom Februar 2018 gem. § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlage 1.3).
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 8. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 30 Ja- und 5 Nein-Stimmen: