Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

1.            Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfs- und Entwurfsfassung des Bebauungsplans „DH 6, Alte Bahnhofstraße“ entsprechend der in der als Anlage beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2).

2.            Der Bebauungsplan DH 6, Alte Bahnhofstraße“ (Planzeichnung und Textfestsetzungen, Anlage 1.1 und 1.2) wird in der Fassung vom Februar 2018 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlage 1.3).

 


Der Vorsitzende erklärte, dass die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 08.03.2018, auf welche verwiesen wird, zusammen mit dem vorherigen Tagesordnungspunkt Nummer 4 abgehandelt werden konnte.


Daraufhin stimmte der Bauausschuss ab und empfahl dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.