Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

1.            Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfs- und Entwurfsfassung des Bebauungsplans „DH 6, Alte Bahnhofstraße“ entsprechend der in der als Anlage beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2).

2.            Der Bebauungsplan DH 6, Alte Bahnhofstraße“ (Planzeichnung und Textfestsetzungen, Anlage 1.1 und 1.2) wird in der Fassung vom Februar 2018 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlage 1.3).

 

 


Der Vorsitzende behandelte die Tagesordnungspunkte 9 und 10 gemeinsam. Siehe die Protokollierung des Tagesordnungspunktes 9.


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.