Sitzung: 10.04.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2
Vorlage: 610/488/2018
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfs- und Entwurfsfassung des Bebauungsplans
„DH 6,
Alte Bahnhofstraße“ entsprechend
der in der als Anlage beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses
(Anlage 2).
2.
Der Bebauungsplan „DH 6, Alte
Bahnhofstraße“ (Planzeichnung und Textfestsetzungen, Anlage
1.1 und 1.2) wird in der Fassung vom Februar 2018 gem. § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die
Begründung gebilligt (Anlage 1.3).
Der Vorsitzende behandelte die Tagesordnungspunkte 9 und 10 gemeinsam. Siehe die Protokollierung des Tagesordnungspunktes 9.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.