Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Für das Gebiet des Bebauungsplans „F 8, Zwischen Fichtenstraße, Horstring und Autobahn A65"  der Stadt Landau in der Pfalz wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (siehe Anlagen).

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 5. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: