Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau in der Pfalz (Flurstücke 1036/12, 1036/23, 1036/24, 1036/26, 1036/27, 1036/28, 1129/5, 1170/1, 1171/1, 1153/13, 1158/10, 1161/11, 1161/14, 1168/5, 1168/23, 1168/27, 1186/14, 1186/15, 1186/16, 1186/17, 1186/18, 1186/35, 1186/36, 1186/38, 1186/40, 1186/41, 1186/42, 1169/1,1249/3, 2932/10, 2932/11, 2933/6, 2933/8, 2933/12, 4274/2 tlw., 4315/6, 4655 tlw., 4659/6, 4665/1, 4665/8, 4665/9, 4665/10, 4666/2 tlw., 4666/205, 4666/206, 4666/227, 4666/229, 4667/231, 4667/366, 4667/370, 4667/376, 4667/439, 4667/441, 4667/442, 4667/443, 4667/452, 4667/453, 4670/442 tlw.) wird der Bebauungsplan „F 8, Zwischen Fichtenstraße, Horstring und Autobahn A65" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele vorzunehmen.

 

 


Der Vorsitzende rief die Tagesordnungspunkte 11 und 12 gemeinsam auf und erläuterte die beiden Sitzungsvorlagen des Stadtbauamtes, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, vom 5. März 2018, auf die jeweils hingewiesen wird. Er stellte klar, dass mit dem Aufstellungsbeschluss und der Veränderungssperre die Verwaltung ihre Rechte wahre. Somit könne auf diesem Areal keine Versorgungseinheit errichtet werden, welche nicht dem Einzelhandelskonzept entspricht. Es bestand kein weiterer Erläuterungsbedarf. 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 15 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.