Frau Baumstark und Frau Ehmer stellten sich mit ihren Zuständigkeiten vor und informierten über die in 2019 anstehenden Wahlen und diesbezüglichen Rahmenbedingungen.

 

Die Rechtsgrundlage für die Wahl des nächsten Beirat ist § 56 a der Gemeindeordnung (GemO). Ein Exemplar wurde dem Vorsitzenden übergeben. Einzelheiten einer Beiratswahl sind in der GemO nicht festgelegt, daher können verschiedene Alternativen erarbeitet werden.

 

Die Modalitäten der Wahl sind in der Satzung zu regeln. Wichtig ist, dass die Wahl in einem vertretbaren Aufwand in Bezug auf Personal und Kosten durchgeführt werden kann.

 

Aus rechtlichen Gründen kann die Wahl nicht zeitgleich mit der Kommunalwahl durchgeführt werden. Sie könnte aber zusammen mit der Wahl des Beirates für Migration und Integration im November 2019 erfolgen.