Sitzung: 21.03.2018 Beirat für ältere Menschen
Frau
Baumstark und Frau
Ehmer stellten sich mit ihren Zuständigkeiten vor und informierten über die
in 2019 anstehenden Wahlen und diesbezüglichen Rahmenbedingungen.
Die
Rechtsgrundlage für die Wahl des nächsten Beirat ist § 56 a der Gemeindeordnung
(GemO). Ein Exemplar wurde dem Vorsitzenden übergeben. Einzelheiten einer
Beiratswahl sind in der GemO nicht festgelegt, daher können verschiedene
Alternativen erarbeitet werden.
Die
Modalitäten der Wahl sind in der Satzung zu regeln. Wichtig ist, dass die Wahl
in einem vertretbaren Aufwand in Bezug auf Personal und Kosten durchgeführt
werden kann.
Aus rechtlichen Gründen kann die Wahl nicht zeitgleich mit der Kommunalwahl durchgeführt werden. Sie könnte aber zusammen mit der Wahl des Beirates für Migration und Integration im November 2019 erfolgen.