Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Für das Gebiet des Bebauungsplans „F 8, Zwischen Fichtenstraße, Horstring und Autobahn A65"  der Stadt Landau in der Pfalz wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (siehe Anlagen).

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 05.03.2018 auf, auf welche verwiesen wird, und wies auf den thematischen Zusammenhang zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt 7 hin.

 

Es gab seitens der Bauausschussmitglieder keinen weiteren Klärungsbedarf.


Der Bauausschuss empfahl somit dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat einstimmig, dem nachgenannten Beschlussvorschlag zuzustimmen.