Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau in der Pfalz (Flurstücke 1036/12, 1036/23, 1036/24, 1036/26, 1036/27, 1036/28, 1129/5, 1170/1, 1171/1, 1153/13, 1158/10, 1161/11, 1161/14, 1168/5, 1168/23, 1168/27, 1186/14, 1186/15, 1186/16, 1186/17, 1186/18, 1186/35, 1186/36, 1186/38, 1186/40, 1186/41, 1186/42, 1169/1,1249/3, 2932/10, 2932/11, 2933/6, 2933/8, 2933/12, 4274/2 tlw., 4315/6, 4655 tlw., 4659/6, 4665/1, 4665/8, 4665/9, 4665/10, 4666/2 tlw., 4666/205, 4666/206, 4666/227, 4666/229, 4667/231, 4667/366, 4667/370, 4667/376, 4667/439, 4667/441, 4667/442, 4667/443, 4667/452, 4667/453, 4670/442 tlw.) wird der Bebauungsplan „F 8, Zwischen Fichtenstraße, Horstring und Autobahn A65" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 05.03.2018 ein, auf welche verwiesen wird. Ziel sei es, den Gebietscharakter zu wahren. Mitunter sei daher eine Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes nicht gewollt, weshalb wiederum die Aufstellung des Bebauungsplanes nötig sei.

Weiterhin verwies der Vorsitzende auf den thematischen Zusammenhang zu Tagesordnungspunkt 8 der hiesigen Bauausschusssitzung.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth verstand nicht, warum ein reiner Lebensmittelmarkt nicht gewollt sein könne. Er war überzeugt, dass ein Lebensmittelmarkt an dieser Stelle eine verkehrliche Entzerrung hervorrufen würde. Der Vorsitzende entgegnete, dass das Einzelhandelskonzept der Stadt Landau die Lebensmittelversorgung mit einem besonderen Augenmerk betrachte. An der Stelle zwischen Fichtenstraße, Horstring und Autobahn 65 sei kein Platz für eine weitere Neuansiedlung. Herr Kamplade ergänzte den Vorsitzenden und erklärte, dass ein Lebensmittelmarkt absatzwirtschaftlich durchaus funktionieren könnte. Die Innenstadt wäre nicht beeinträchtigt. Die Frage sei viel mehr, ob dann andere Märkte mit Nahversorgungsfunktionen im Horst noch funktionieren würden. Vielmehr sollten die Flächen für produzierendes Gewerbe vorgehalten werden.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler meldete sich zu Wort und betonte, dass die Sicherung der Nahversorgung im Horstgebiet oberste Priorität haben sollte.


Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Hauptausschuss und Stadtrat einstimmig, bei einer Enthaltung, den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.