Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Der Stadtrat beschließt für das in der Anlage umgrenzte Gebiet für den Bereich des Bebauungsplanes DH6 „Alte Bahnhofstraße“ der Gemarkung Dammheim die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 19. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz vom 30.09.2014.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 08.03.2018 auf, auf welche verwiesen wird, und erklärte, dass zum ersten Mal das Ankaufsmodell der Landauer Baulandstrategie inklusive des Wertsteigerungsausgleiches für die Ortsteile greifen würde. Der Prozess werde weiterhin durch den Ortsbeirat Dammheim begleitet, der sich mit den konkreten Vorschlägen der Stadtverwaltung auseinandersetzen werde. Der Bereich des Bebauungsplanes DH6 könne mittels beschleunigtem Verfahren (§ 13 b BauGB) für Arrondierungsflächen betrachtet werden. Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Kamplade für weitere Ausführungen.

 

Herr Kamplade erklärte, dass es in der Zwischenzeit nun auch die Stellungnahmen des Naturschutzes, d.h. des städtischen Umweltamtes, sowie des Landesbetrieb Mobilität (LBM) hinsichtlich der Lärmbelastung entlang der Autobahn 65 gebe. Der LBM teilte in seiner Stellungnahme mit, dass es keinen zusätzlichen Lärmschutz Richtung B 272 Speyer geben werde. Das Umweltamt hingegen übte in der Stellungnahme Kritik am beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aus, da darin keine ökologische Ausgleichsfläche mehr als erforderlich festgeschrieben wurde. Herr Kamplade wies darauf hin, dass die Synopse (Sitzungsvorlage 610/488/2018, Anlage 2, TOP 5) um die beiden Stellungnahmen ergänzt werde.

Zu guter Letzt betonte Herr Kamplade, dass die Tagesordnungspunkte 4 und 5 der hiesigen Bauausschusssitzung thematisch zusammenhängen würden.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler äußerte seine ablehnende Haltung aufgrund von „zu viel Außenbereich und zu wenig Arrondierung“. Er betonte, dass er der Sitzungsvorlage nicht zustimmen werde. Herr Lichtenthäler habe sich die Synopse durchgeschaut und bestätigte die Erläuterungen von Herrn Kamplade hinsichtlich der Gesetzesänderung. Zuletzt nahm er noch Bezug auf die kritischen Berichte des Umweltamtes zu dieser besagten Gesetzesänderung.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth teilte mit, dass er den beiden Sitzungsvorlagen zu TOP 4 und TOP 5 zustimmen werde. Ihm sei zudem aufgefallen, dass die ursprüngliche Bauplatzgrundstücksgröße von 700 qm reduziert wurde und vermutete, dass man sich nochmals Gedanken über die Größe machte. Herr Schneider erklärte hierzu, dass in den letzten Monaten verschiedene Varianten im Zuge des Aufstellungsbeschlusses diskutiert wurden. Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet ermögliche Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften. Die Größe der Grundstücke variiere zwischen 400 und 700 qm – je nach Typologie. Herr Schneider betonte, dass es keine größere Verdichtung, als dies bereits der Fall sei, geben werde.

Der Vorsitzende hielt abschließend fest, dass über die einzelnen Grundstückszuschnitte bei der Konkretisierung der Maßnahme bzw. im Rahmen der anstehenden Grundstücksvergaben diskutiert und beraten werden könne.


Da sich keine weiteren Wortmeldungen ergaben und der Bauausschuss sich in der Lage sah, abzustimmen, empfahl dieser dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, dem nachgenannten Beschlussvorschlag zuzustimmen.