Sitzung: 24.04.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/494/2018
1. die
Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das in
der Anlage gekennzeichnete ca. 17 ha große Untersuchungsgebiet „Arzheim
Ortskern“.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen
gem. § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und dabei auf die
Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 6. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: