Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Stadtrat beschließt die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das in der Anlage gekennzeichnete ca. 17 ha große Untersuchungsgebiet „Arzheim Ortskern“.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und dabei auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

 


Der Vorsitzende ging kurz auf die Vorgeschichte und die Fördermöglichkeit ein. Bereits vor drei Jahren wurde von der Freien Wählergruppe-Ortsbeiratsfraktion ein Antrag für die Schaffung eines Sanierungsgebietes in Arzheim gestellt und vom Ortsbeirat positiv beschieden. Das Verfahren wurde jedoch in den folgenden Gremien zunächst zurückgestellt.

 

Auf Nachfrage berichtete Herr Kamplade, dass es im Ortsteil Nußdorf über eine Zeit von anderthalb Jahren ca. 30 Sanierungsanfragen gab.

 

Es folgte ein intensiver Meinungsaustausch, in welchem in erster Linie 2. stv. Ortsvorsteher Hieb Bedenken äußerte. Gem. seinen Ausführungen sei z. B. eine Finanzierung über die KfW-Bank nicht mit der Förderung über ein Sanierungsgebiet kombinierbar. Auch seien die Kosten vmtl. höher als der Nutzen. Nur steuerzahlende Personen hätten hier einen Vorteil. Viele, mitunter Rentner hätten daher von einem Sanierungsgebiet keine Vorteile. Insofern könne man Nußdorf auch nicht mit Arzheim vergleichen.

 

Über die Frage, ob eine Finanzierung über die KfW-Bank oder Steuervergünstigungen im Rahmen eines Sanierungsgebietes für Sanierungswillige günstiger ist, bestanden unterschiedliche Ansichten.

 

Vor drei Jahren sei die Umsetzung des Sanierungsgebietes mitunter wegen dem Aufwand bzgl. der Landesgartenschau nicht umsetzbar gewesen. Jetzt sei kein zusätzliches Personal nötig, wurde bzgl. der möglichen Kosten entgegnet.

Auch helfe diese Maßnahme das Dorf zu verschönern und attraktiver zu machen. Z. B. können die steuerlichen Vorteile im Rahmen eines Sanierungsgebietes für Menschen, welche überlegen nach Arzheim zu ziehen, positive Anreize setzen.

 

Gem. Herrn Kamplade bestehe ggf. im Rahmen des Denkmalschutzes eine weitere Fördermöglichkeit.

 

Im Einzelfall muss wohl vom Sanierungswilligen abgewogen werden, welche Fördermöglichkeit für ihn günstiger ist.

 

Herr Kamplade ging auf die vorbereitende Untersuchungen ein. So sollen durch diese Untersuchungen Substanz- oder Funktionsschwächen von Gebäuden aufgezeigt werden.

 

Die vorbereitenden Untersuchungen sind die Grundlage für das weitere Verfahren.

 

Der reine Grundstückskauf sei nicht förderfähig.

 

Bezüglich Einzelheiten zur Förderung selbst waren noch Fragen offen. Z. B., ob es Einschränkungen bei der Förderung gibt. Können nur Handwerkerrechnungen Berücksichtigung finden oder können bei Maßnahmen mit viel Eigenleistung auch reine Materialrechnungen zum Zuge kommen.

Dies soll noch geklärt werden.


Der Ortsbeirat stimmte mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich dem folgenden Beschlussvorschlag zu.