Sitzung: 20.03.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/494/2018
1.
Der Stadtrat beschließt die Einleitung von
vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das in der Anlage
gekennzeichnete ca. 17 ha große Untersuchungsgebiet „Arzheim Ortskern“.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über den
Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen und dabei auf die Auskunftspflicht nach § 138
BauGB hinzuweisen.
Der Vorsitzende führte mit wenigen Sätzen in die
Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 06.03.2018
ein, auf welche verwiesen wird, und übergab das Wort an die Ratsmitglieder.
Ratsmitglied Herr Lerch wollte wissen,
wenn ein Ortsbeirat einen entsprechenden Antrag stelle, ob dieser dann auch
immer umgesetzt werde?
Der Vorsitzende verwies hinsichtlich Herrn Lerchs
Anfrage auf das Stadtdorf Nußdorf, das vor einigen Jahren ein Sanierungsgebiet
beantragte. Nun liege vom Stadtdorf Arzheim ein entsprechender Antrag vor. Herr
Kamplade ergänzte den Vorsitzenden und betonte, dass sich nicht jedes Stadtdorf
als Sanierungsgebiet eigne und daher genauer hingeschaut werden müsse. Dies sei
jedoch mit einem enormen Aufwand verbunden, weshalb sich ein stufenweises
Vorgehen anbiete. Das Sanierungsgebiet Nußdorf war ein jahrelanger Prozess, der
viele Kapazitäten gebunden habe. Die Sanierungsförderung sei zwar mittlerweile
ausgelaufen, dennoch sei eine indirekte Förderung durch Steuerabschreibungen
möglich.
Ratsmitglied Frau Dr. Migl begrüßte die
Sitzungsvorlage und sah diese als Behebung städtebaulicher Missstände an.
Ratsmitglied Herr Eichhorn erwähnte, dass das Nußdorfer Verfahren die Dorfplatzgestaltung als Aufhänger hatte und ein Gebäude am Dorfplatz unter Denkmalschutz gestellt werden hätte sollen. Leider wurde das besagte Gebäude nicht von der obersten Denkmalschutzbehörde in Mainz als Denkmal anerkannt. Als Alternative zum Denkmalschutz wurde dann die Ausweisung eines Sanierungsgebietes angestrebt. Dies war Anreiz für den einen oder anderen Hauseigentümer eine Sanierung herbeizuführen bzw. zu veranlassen. Die Resonanz sei sehr gut gewesen. Herr Eichhorn betonte, dass seitens der Verwaltung von Herrn Seitz zugesagt wurde, eine Aufstellung zu liefern, aus der hervorgehen würde, welches Haus saniert werde oder bereits wurde und wo es einen Antrag auf Sanierung gebe.
Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Hauptausschuss sowie Stadtrat einstimmig, den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.