Die Ortsbeiratsmitglieder Kristin Hartmann, Katrin Wind und Klaus Wind waren befangen.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein sprach zwei Punkte an, welche er nicht nachvollziehen konnte bzw. Informationen fehlten.

 

·         Den Grundstückseigentümern seien 25 €/qm angeboten worden. Hier erschließt sich ihm nicht die Berechnung.

·         Nach der Eigentümerversammlung habe man nichts weiter mitgeteilt bekommen. Z. B. über die weitere Planung, Gespräche mit den Eigentümern und Preise.

 

Herr Kamplade, Leiter des Stadtbauamtes, informierte hierzu, dass Grundstücksverhandlungen nicht öffentlich stattfinden. In der Auftaktveranstaltung wurden die Eigentümer informiert. Die Projektgruppe „Landau baut Zukunft“ hat bereits Gespräche mit Grundstückseigentümer geführt. Grundstücksverkäufe werden in den Gremien im nichtöffentlichen Teil behandelt.

 

Zur Frage, warum die Grundstücksverkäufer für den späteren Bauherrn bezahlen sollen, antwortete Herr Kamplade, dass dem nicht so ist. Die Kosten, welche man als privater Entwickler trägt, werden durch die Stadt offen gelegt. Auch bei Umlegungen sei es so, dass für die Grundstücke geringere Preise bezahlt aber Kosten umgelegt werden. Der einzige Unterschied sei der 15prozentige Wertsteigerungsausgleich.

 

Weinberge in Arzheim würden mit 25€/qm und Weinberge in Wollmesheim mit 65€ bzw. 55€/qm bewertet. Dies ist nicht verständlich. Weinberge seien gleichwertig, so Ortsbeiratsmitglied Klein. Erschließungskosten müssen dann Käufer zahlen. Eine Gleichbehandlung wäre hier sinnvoller. Es sollte ein einheitlicher Betrag jeweils für Äcker und Weinberge in allen Ortsteilen bezahlt werden. Der Ortsbeirat kämpfte um in die 1. Tranche bei der Entwicklung zu kommen und nun hörten wir nichts mehr. Evtl. wird am Schluss in Arzheim keine Fläche entwickelt, weil die Stadt auf 25€/qm beharrt. Wir wollen ja, dass die betroffenen Grundstückseigentümer verkaufen, mit 25 €/qm ist dies aber nicht erzielbar. Ortsbeiratsmitglied fragte, ob es inzwischen neue Preise gibt.

 

Ortsbeiratsmitglied ergänzte, dass bei einem Ankauf der Grundstücke zu einem Preis von 25 €/qm und einem Verkaufspreis von 250 € die Wertschöpfung der Stadt mit 37,50 € höher sei als der Ankaufpreis. Dies könne nicht sein.

 

Herr Kamplade verstand, dass es dem Ortsbeirat nicht um die Rückwärtsrechnung geht, sondern dass er sich an den unterschiedlichen Zahlen in den Ortsteilen stört. Weinbergsland werde zwischen 10 € und 15 € pro Quadratmeter und Ackerland grob mit 5 €/qm bewertet. Hinzukomme noch eine Entschädigung bzgl. des Aufbaus.

 

Herr Kamplade erläuterte die Entstehung der Differenz zwischen Arzheim und Wollmesheim, welche in der Herunterrechnung vom Bodenrichtwert abzüglich aller Kosten entsteht. In Arzheim ist bei der Rückwärtsrechnung aufgrund der schwierigen Entwässerung ein Vielfaches an Kosten zu berücksichtigen. Die Stadt kann keine Beeinflussung des Bodenrichtwertes vornehmen. Der Bodenrichtwert ist nur auf den Marktwert begründet. Besonderheiten der Flächen (z. B. Lage) finden beim Bodenrichtwert keine Berücksichtigung. Herr Kamplade verdeutlichte anhand eines Beispiels, dass, selbst wenn der Bodenrichtwert höher ist als in einem anderen Ortsteil, im Vergleich aber höhere Erschließungskosten zu berücksichtigen sind, sich ein geringerer Ankaufspreis ergibt. Bei einer Baulandumlegung wäre es ebenso.

 

Die Bodenrichtwerte wurden gerade neu berechnet. Im Schnitt sind diese von ca. 230 € auf 280 € gestiegen, was eine Erhöhung von ca. 50 € bedeute. Von daher werden die Ankaufspreise steigen.

 

Dem Stadtrat steht es frei, in einigen Jahren, mehr für die Bauplätze zu verlangen. Mit Alteigentümer wird vertraglich geregelt, dass er anteilmäßig eine Nachzahlung erhält.

 

Bis Juli/August 2018 sollten in Arzheim die Grundstücksangelegenheiten gelaufen sein, da die Erschließung mit dem Ausbau der Arzheimer Hauptstraße im Zusammenhang steht. Gegebenenfalls kann der Aufstellungsbeschluss im September beschlossen werden.

 

Bei einer Änderung der Größe des Entwicklungsgebietes, sprich, bei mehr Wohneinheiten, wären die Erschließungskosten im Verhältnis geringer.

 

Gem. dem Vorsitzenden sind in Teilflächen die Eigentümer nicht verkaufsbereit. Das Rohr, welches für die Entwässerung zum Ranschbach eingebaut werden muss, soll aber dennoch größer dimensioniert werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein erkundigte sich beim Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau nach der vorgesehenen Oberflächenentwässerung im Gebiet der Hagenauer Straße und dem dort geplanten Baugebiet. Das Oberflächenwasser des Baugebiet AH4 wird künftig in den Ranschbach eingeleitet. Somit werden Kapazitäten frei. Ortsbeiratsmitglied Klein fragte, ob es nicht möglich sei, den Kanal des Entwicklungsgebietes „Am Bittenweg“ in das normale Netz einzuleiten und zwei weitere Regenrückhaltebecken zu bauen.

 

Dem Vorsitzenden wurde hierzu gesagt, dass Neubaugebiete nur genehmigt werden, wenn das Oberflächenwasser und die Abwässer getrennt werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein führte noch eine weitere Möglichkeit der Entwässerung auf. Das Wasser des Wasserbehälters der EnergieSüdwest AG (ESW, Fl.Nr. 2806), welches über den Überlauf abfließt, soll quer durch die Gemarkung nach Landau-Südwest ab- und eingeleitet werden. Möglicherweise ist es möglich, sich mit der ESW zusammenzutun um das Oberflächenwasser ebenfalls auf diesem Weg ab- und einzuleiten. So könnten ggf. auch die Kosten geteilt werden.

à Herr Kamplade nimmt diesen Hinweis zur Klärung mit in die Verwaltung.

 

Ortsbeiratsmitglied Kufner sprach im Verlauf des Gespräches den Verkauf von städtischem Baugelände in einem anderen Ortsteil für 310 € an. Diesbezüglich informierte Herr Kamplade, dass die Stadt Grundstücke nicht unter dem Bodenrichtwert veräußern darf. Denkbar wäre es, dass der Stadtrat einen höheren Verkaufspreis beschließt. Alt-Eigentümer erhielten dann eine anteilsmäßige Nachzahlung.