Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfs- und
Entwurfsfassung des Bebauungsplans
„DH 6, Alte Bahnhofstraße“ entsprechend
der in der als Anlage beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses
(Anlage 2).
2.
Der Bebauungsplan „DH 6, Alte Bahnhofstraße“ (Planzeichnung und
Textfestsetzungen, Anlage 1.1 und 1.2) wird in der Fassung vom Februar 2018 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und
die Begründung gebilligt (Anlage 1.3).