Sitzung: 17.04.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Befangen: 1
Vorlage: 610/497/2018
1. Das Angebot
des Bieters 1001 für das Baufeld 11, im Einzelnen bestehend aus der
Bietererklärung, dem Kaufpreisangebot und dem Bebauungskonzept, wird
angenommen. (Hinweis: Die Bietererklärung
wird im Stadtrat bekannt gegeben.)
2. Das Baufeld
mit einer Größe von ca. 7.019 m² wird zum Kaufpreis in Höhe von 1.951.282,-
EURO (278 Euro/qm) an den Bieter 1001 veräußert.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt mit dem Bieter eine höhere Übereinstimmung des
vorgelegten Bebauungskonzepts mit dem städtebaulichen Rahmenplan „Wohnpark Am
Ebenberg“ und der dazugehörigen Gestaltungsfibel „Wohnpark Am Ebenberg“
abzustimmen.
4. Die
Verwaltung / DSK wird beauftragt den Kaufvertrag vorzubereiten und
abzuschließen.
5. Die
Verwaltung wird im Falle eines Scheiterns des Projekts des erstplatzierten
Bieters 1001 beauftragt, in Verhandlung mit dem Zweitplatzierten Bieter 1005
einzutreten und den Gremien einen Vergabevorschlag vorzulegen.
Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der
Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 22.03.2018 ein, auf welche
verwiesen wird, und begrüßte Herrn Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Kunibert Wachten vom
Lehrstuhl und Institut für Städtebau und Landesplanung in Aachen, der die
Jurysitzungen fachlich leitete und die Bewertungen sowie Platzierungen der
eingereichten anonymen Konzepte mittels Vortrag präsentieren werde. Es werde
einen zusammenhängenden Vortrag zu allen Baufeldern geben, die Abstimmung der
Beschlussvorlagen würde dann hingegen getrennt behandelt werden. Der
Vorsitzende wies außerdem die Bauausschussmitglieder darauf hin, bei einer
möglichen Befangenheit entsprechend im Zuschauerraum Platz zu nehmen.
Ratsmitglied Herr Löffel erklärte seine
Befangenheit gem. § 22 Gemeindeordnung (GemO), weshalb er in dem für Zuhörer
bestimmten Teil des Sitzungsraums Platz nahm.
Ratsmitglied Herr Eichhorn fragte, ob
auch die Bauausschussmitglieder, die an den Jury-Sitzungen teilnahmen,
abstimmen dürften. Dies wurde vom Vorsitzenden direkt bejaht.
Der Vorsitzende verwies auf die klaren Vorgaben, die
vom Stadtrat in Bezug auf die Konzeptvergabe gemacht wurden, und auf die
Beteiligung von externen sowie internen Juroren. Die Bewertung erfolge anonym,
d.h. es sei nicht bekannt, welches Planungsbüro hinter den einzelnen Konzepten
stecke. Das Geheimnis werde erst im Stadtrat am 24.04.2018 gelüftet. Herr
Kamplade ergänzte den Vorsitzenden und ging auf die Formalien ein. Zudem
erklärte Herr Kamplade, dass in den Sitzungsunterlagen zu Tagesordnungspunkt 3
ein formaler Fehler beinhaltet war: der falsche Lageplan wurde in der
Zwischenzeit ausgetauscht.
Der Vorsitzende übergab sodann das Wort an Herrn Prof.
Wachten, der das Bewertungs- und Auswahlverfahren der Baufelder 11, 24b (vgl.
TOP 4), 25a und 25c (vgl. TOP 5) sowie 26d (vgl. TOP 6) in einem
zusammenhängenden Vortrag erläuterte.
Herr Prof. Wachten ging zunächst auf den zeitlichen
Ablauf des Auswahlverfahrens und die Bewertungsmethodik der einzelnen Baufelder
ein. Die Gewichtung der fachlichen Kriterien, teilweise auch der sozialen
Komponenten und schließlich des Kaufpreisgebotes wurden von Herrn Prof. Wachten
erläutert.
Ratsmitglied Herr Eichhorn hatte eine
Rückfrage zur Rangbewertung der Baufelder 25a und 25 c (vgl. TOP 5), da hier
das qualitativ beste Konzept nur auf Rang zwei landete. Herr Prof. Wachten
erläuterte, dass dies mit der Gewichtung des Kaufpreisgebotes zu begründen sei.
Gleiches gelte auch für das Baufeld 26d (TOP 6).
Einschub:
Seitens der Stadtverwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Anlagen der
Sitzungsvorlage 610/499/2018, TOP 5, zur Vergabe des Baufeldes 25a und 25c in
der Rangbezeichnung vertauscht wurden. Demnach belegt das Konzept des Bieters
5002 den ersten Rang; Bieter 5003 belegt den zweiten Rang. Bei dieser
Bewertung, welche auf Grundlage der Vergabekriterien der Ausschreibung
erfolgte, sind alle Vergabekriterien hinsichtlich der Qualität und des
Kaufpreises berücksichtigt. Da sich der Vergabebeschluss eindeutig auf das
Plankonzept des Bieters 5002 bezieht, hat dieser Zahlendreher keine
Auswirkungen auf die Vergabeentscheidung.
Der Vorsitzende dankte Herrn Prof. Wachten für dessen
Ausarbeitungen und Darstellungen. Er richtete das Wort an die Ratsmitglieder,
ob es zum Ablauf noch Fragen geben würde. Dies war jedoch nicht der Fall, so
dass die Fragerunde eröffnet wurde.
Ratsmitglied Herr Eichhorn berichtete,
dass er zum ersten Mal bei einer Konzeptvergabe in der Jury saß. Die Jury habe
sich die Arbeit nicht leicht gemacht und etwa 12 Stunden Arbeit investiert –
mit großem Erfolg. Herr Eichhorn fand, dass die Jury immer in die Diskussionen
eingebunden und auch von den Fachpreisrichtern auf Details hingewiesen wurde,
die sonst nicht aufgefallen wären. Die Vergabe mittels Konzeptvergaben sah er
positiv für die Verwaltung an, denn nun würden große Projekte anlaufen. Ggf.
sei die Gewichtung von Kaufpreis und Qualität zukünftig zu hinterfragen, um zu
vermeiden, dass sehr gute Konzepte wegen geringerer Kaufpreisgebote nach hinten
fallen, wie in dieser Vergaberunde zweimal geschehen.
Ratsmitglied Herr Demmerle nahm Bezug auf
seinen Vorredner Herrn Eichhorn und erwähnte, dass er bereits zum zweiten Mal
bei der Jurysitzung dabei gewesen sei. Herr Demmerle sei dankbar für die
gewonnenen Erkenntnisse, die auch für eine dritte Konzeptvergaberunde anwendbar
sein könnten. Die Jury handle äußerst professionell und verfolge einen klaren
Kurs. Dabei sei zu betonen, dass die Jury und nicht die Verwaltung die
Entscheidungen treffe.
Zuletzt war Herr Demmerle erfreut, dass alleine für
Baufeld 25a und 25c (TOP 5) sechs Bieter ein Konzept einreichten - „Weiter
so!“.
Ratsmitglied Frau Heß war zum ersten
Mal bei der Jurysitzung dabei und berichtete, dass sich zunächst alle Konzepte
super anhörten. Erst durch die Diskussionen haben sich manche Meinungsbilder
noch einmal verändert. Dass bei einigen Entscheidungen der Kaufpreis maßgeblich
war, fand sie schade. Insgesamt betonte sie, dass die Teilnahme an den
Jurysitzungen sehr bereichernd war und es ihr auch Spaß machte.
Ratsmitglied Herr Lerch verwies auf
den städtebaulichen Rahmenplan und dass darin in Baufeld 11 Staffelgeschosse
vorgesehen seien. Der Vorsitzende sagte, dass es keinen idealen Vorschlag gebe,
da es sich nicht um Detailplanungen handle. Es werde Feinjustierungen geben, um
ein noch besseres Ergebnis erzielen zu können. In diesem Zusammenhang wollte
Herr Lerch wissen, wann ein Konzept nicht für die Bewertung zugelassen werden
könnte. Wo sei der „Cut“? Der Vorsitzende antwortete, dass aus diesem Grund das
Planungsbüro post welters + partner mbB aus Dortmund zu Rate gezogen wurde.
Herr Kamplade ergänzte den Vorsitzenden und erklärte, dass Abweichungen noch
keinen Ausschluss vom Auswahlverfahren bedeuten würden. Herr Kamplade
berichtete, dass es bei den vorliegenden Konzepten nur einen Fall gab, bei dem
über einen Ausschluss beraten wurde. Konkret ging es dabei um die rein gewerbliche
Nutzung der Panzerhalle (Baufeld 25a und 25c). Man habe sich entschieden, den
Bieter zuzulassen und ihm eine Chance zu geben. Das Ergebnis, so Herr Kamplade,
war dann im Endeffekt eine Platzierung auf dem letzten Rang. Prinzipiell könne
sich Herr Kamplade vorstellen, zukünftig Ausschlüsse vom Bewertungsverfahren
vorzunehmen. Herr Lerch zeigte sich skeptisch und fragte, ob es rechtlich
unproblematisch sei, dass der Rahmenplan bei den eingereichten Konzepten
oftmals nicht eingehalten werde. Herr Kamplade betonte daraufhin, dass es bei
Wettbewerben immer Abweichungen gebe aber die Gesamtidee meist den
Anforderungen entsprechen würde und darauf käme es an.
Ratsmitglied Frau Dr. Migl bezog sich auf
das Verhältnis Qualität zu Kaufpreis in der Bewertungsmethodik. Könnte es hier
eine nachträgliche Änderung bei der Gewichtung geben? Der Vorsitzende teilte
ihr mit, dass dies ausgeschlossen sei. Es gebe einen deutlich formulierten
Auftrag des Stadtrates, den es zu befolgen gelte.
Ratsmitglied Herr Freiermuth fand gut, dass
eine Bewertungsmethodik in Form einer Matrix festgelegt wurde. Nur zu TOP 6
gebe es notgedrungen eine Verschiebung aufgrund des Kaufpreisgebotes.
Der Vorsitzende dankte der entgegengebrachten
Wertschätzung der Arbeit und leitete in die einzelnen Abstimmungen je
Tagesordnungspunkt 3, 4, 5 und 6 ein.
Ratsmitglied Herr Schmitt meldete sich
vor der Abstimmung noch zu Wort und äußerte sich zu Baufeld 11, TOP 3. Er
fragte, weshalb ein Entwurf favorisiert werde, der nur 50 % sozialer
Wohnungsbau vorsehe, obwohl bis zu 80 % möglich wäre? Er bat die Verwaltung
hier entsprechend nachzuhaken, damit der soziale Wohnungsbau erhöht werden
könne. Herr Kamplade entgegnete, dass eine Spanne von 50-80 % vorgegeben wurde
und nicht automatisch das Konzept die meisten Punkte erhalte, das den höchsten
Anteil vorsehe. Auch die in der Jury beteiligten Mitarbeiter des Sozialamtes
haben darauf hingewiesen, dass eine maßvolle Durchmischung bei der Wohnbebauung
wichtig sei. Deshalb komme es vor allem auf die Mischung und Vielfalt an, nicht
allein auf die Menge der geförderten Wohnungen.
Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keine weiteren Rückfragen, so dass der Bauausschuss einstimmig unter Berücksichtigung einer Befangenheit die nachfolgenden Beschlussvorschläge dem Stadtrat empfehlen konnte.