Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Stadtrat beschließt gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen für zwei Bereiche im Westen der Kernstadt Landau

a.   „Westlich Hagenauer Straße/ Kolmarer Straße“ (westlich der Wollmesheimer Höhe in Verlängerung der Hagenauer Straße und der Kolmarer Straße) und

b.   „Südlich Wollmesheimer Straße“ (südlich der Wollmesheimer Straße, nördlich des Birnbachs, westlich der Lazarettstraße und Raimund-Huber-Straße)

eine Vorkaufssatzung gem. der Anlage

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Projektgruppe Landau baut Zukunft vom 4. April 2018, auf die hingewiesen wird. Er ergänzte, dass man bei der Realisierung des Ziels, bezahlbaren Wohnraum in Landau zu schaffen, auf einem sehr guten Weg sei. Er verwies darauf, dass Herr Bürgermeister Dr. Ingenthron in der kommenden Sitzung des Bauausschusses die in den letzten zwei Jahren auf den Weg gebrachten Projekte vorstellen wird. Hierauf könnte man zu Recht stolz sein. Im gesamten Stadtgebiet gelinge es, Wohnungen zu schaffen. In den Stadtteilen werden im Rahmen der Baulandstrategie neue Bauflächen realisiert. Das Katasteramt habe die Bodenrichtwerte von Landau aktualisiert, sodass man den Grundstückseigentümern sehr faire und attraktive Angebote zur Grundstücksübernahme machen kann. Um das Entwicklungspotenzial der Flächen genau definieren zu können, werde man zeitnah in die Verhandlungsgespräche, insbesondere im Südwesten Landaus, einsteigen. Seitens der Verwaltung empfehle man diese Vorkaufssatzung. Diese soll sicherstellen, dass die Entwicklung unbeeinflusst fortschreiten kann und die Gesprächsgrundlagen unverändert bleiben. Weiterhin soll dadurch eine Bodenpreissteigerung, durch die eine sozialverträgliche Entwicklung des Areals unmöglich gemacht wird, verhindert werden. Das vorgeschlagene Vorkaufsrecht beinhalte mehrere Besonderheiten. Einerseits könne die Stadt in den Vertrag, in welchem der entwicklungsunbeeinflusste Verkaufswert aufgerufen wird, eintreten. Andererseits können die Grundstücksverkäufer aber auch vom Vertrag zurückzutreten, falls sie ihre Grundstücke doch nicht zu den vorliegenden Bedingungen verkaufen möchten. Zusätzlich müsste die Verwaltung die Grundstückseigentümer entschädigen, falls die angekauften Grundstücke nicht in einem festgelegten Zeitraum der baulichen Verwendung zugeführt worden sind. Somit stelle dieses Vorkaufsrecht insgesamt eine verträgliche Maßnahme dar, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen.

 

Ratsmitglied Lerch erläuterte, dass die Verabschiedung dieses Vorkaufrechtes ein weiterer wichtiger Schritt für das Gesamtverfahren darstellt. Im ganzen Land herrsche Wohnungs- und Baulandmangel. Er betonte, dass die Stadt hier ihre Hausaufgaben gemacht hat und die CDU-Fraktion deshalb der Schaffung von Bauflächen im Rahmen von Landau baut Zukunft, aber auch in den Stadtteilen, positiv gegenüberstehe. Bei allen Verfahren sei jedoch zwingend zu beachten, dass die Stadt Herr des Verfahrens bleibt. Durch den hier vorgestellten städtischen Zwischenerwerb werde dies realisiert. Da den Grundstückseigentümern zudem ein fairer Preis gezahlt werden soll, werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Maier betonte, dass das geplante Verfahren durch die Verwaltung schlüssig und nachvollziehbar dargestellt wurde. Die SPD-Fraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Hartmann führte an, dass einzig der Zwischenerwerb sinnvoll und notwendig ist. Er machte darauf aufmerksam, dass ihm und den anderen Fraktionsvorsitzenden vor wenigen Stunden ein Schreiben der Bürgerinitiative gegen Landau-XXL zugegangen ist, welches sich insbesondere auf das veröffentlichte Rechtsgutachten bezieht. Er bittet um Beantwortung der darin gestellten fünf Fragen bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses. Weiterhin brachte er zum Ausdruck, dass seine Fraktion keinen Zusammenhang zwischen den Maßnahmen südlich und westlich der Wollmesheimer Höhe herstellen könne. Deshalb sollte für jedes Gebiet ein einzelner Beschluss getroffen werden und kein gemeinsamer. Da auf der westlichen Seite der Wollesheimer Höhe kein bezahlbarer Wohnraum entstehen soll, stattdessen jedoch Einfamilienhäuser, werde seine Fraktion die Vorlage ablehnen.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass der Verwaltung bisher kein Schreiben der Bürgerinitiative zugegangen ist. Nach einem Zugang werden die Fragen gerne aufgenommen und beantwortet. Er erläuterte nochmals, dass man sich zurzeit im Status der vorbereitenden Untersuchungen befindet und zunächst auf Grundlage der freihändigen Verhandlungen eine Einigung mit den Grundstückseigentümern erzielt werden muss. Im Rahmen der späteren Umsetzung sei es Auftrag der Stadt, für alle Bevölkerungsgruppen und Gehaltsklassen Wohnraum zu schaffen.

 

Ratsmitglied Freiermuth machte deutlich, dass seine Fraktion grundsätzlich gegen die Zersiedlung der Landschaft ist. Das Hauptproblem besteht jedoch darin, dass das passende Bauland fehle und man innerstädtisch irgendwann an seine Grenzen stößt. Der vorgestellte Grundgedanke, mit dem Vorkaufsrecht dem Spekulantentum vorzubeugen, sehe seine Fraktion als richtig an. Jedoch stelle sich für sie die Frage, weshalb diese Vorkaufssatzung nicht auch für die Stadtteile gelten soll. Auch hier kann mit Grundstückspreisen spekuliert werden. Er hob anschließend hervor, dass der letztendliche qm-Baulandpreis nicht zu günstig sein darf und weiterhin alle Bauformen ermöglicht werden müssen. Er werde der Vorlage zustimmen.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass der Grundstücksan-/ und verkauf in den Stadtteilen auf der Grundlage der Freiwilligkeit basiert und dies in der Regel funktioniert.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass sie für die Fraktion Pfeffer und Salz die Vorlage ablehnen wird. Als erstes stehen sie grundsätzlich dem dortigen Eingriff in die Landschaft und der Ausweitung des Siedlungsrandes negativ gegenüber. Weiterhin lehnten sie “Landau-XXL” ab. Die nun vorgelegte Vorkaufssatzung diene dazu, dieses Vorhaben voranzutreiben. Als zweites verwies sie auf das bei ihr eingegangene Schreiben der BI gegen Landau-XXL. Ihrer Meinung nach enthalte dies stichhaltige Argumente gegen das Vorhaben. Aus diesem Grund kann sie kein Verständnis für die Fraktionen, die das Vorhaben vorantreiben wollen, aufbringen. Sie hoffe, dass die von der BI gestellten Fragen in der kommenden Woche in der Sitzung des Bauausschusses beantwortet werden.

Sie hinterfragte zudem, ob der Zeitpunkt für die Verhandlungsgespräche mit den Grundstückseigentümern richtig gewählt worden sei, da momentan noch keine Entwicklungssatzung vorhanden sei.

 

Der Vorsitzende erklärte wiederholt, dass vor dem Erlass der Entwicklungssatzung der Versuch unternommen wird, sich mit den Grundstückseigentümern freihändig zu einigen.

 

Ratsmitglied Hartmann bat die Kolleginnen und Kollegen des Hauptausschusses darum, sich das Angebot an Wohnungen und Einfamilienhäusern in Landau im Internet anzuschauen. So würden einige Häuser und kaum Wohnungen angeboten.

 

Ratsmitglied Freiermuth entgegnete, dass er regelmäßig die Angebote für Landau anschaue. Im Vergleich zu anderen Städten sei das Angebot extrem gering.


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.