Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 10, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.         gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen für zwei Bereiche im Westen der Kernstadt Landau

a.  „Westlich Hagenauer Straße/ Kolmarer Straße“ (westlich der Wollmesheimer Höhe in Verlängerung der Hagenauer Straße und der Kolmarer Straße) und

b.  „Südlich Wollmesheimer Straße“ (südlich der Wollmesheimer Straße, nördlich des Birnbachs, westlich der Lazarettstraße und Raimund-Huber-Straße)

eine Vorkaufssatzung gem. der Anlage

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Projektgruppe Landau baut Zukunft vom 4. April 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er zitierte aus einer Mail, die ihn erreicht habe. Aus dieser Mail gehe hervor, dass selbst gut verdienende Akademiker in Festanstellung Schwierigkeiten hätten, bezahlbaren Wohnraum im Eigentum zu finden. Genau deshalb gebe es die Initiative “Landau baut Zukunft”. Die Entwicklung habe sich deutlich beschleunigt. So seien die für 2030 prognostizierten Zahlen schon fast erreicht. Zudem würden die Preise auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt steigen. Dies sei Grund genug zu handeln. Man brauche zur richtigen Zeit die richtigen Instrumente. Das heute zu beschließende besondere Vorkaufsrecht sei natürlich das schärfere Schwert. Dennoch sei dies notwendig. Man brauche diesen Beschluss heute, er sei ein Gebot der Vernunft.

 

Herr Kamplade unterstrich, dass man anhand der Inwis-Studie einen Bedarf an 2.500 Wohnungen in den nächsten 15 Jahren ermittelt habe. Diese Größenordnung sei durch Nachverdichtung und Schließung voin Baulücken nicht zu schaffen. Die vorbereitenden Untersuchungen habe man zur Prüfung durchgeführt, ob an der gewünschten Stelle ein Entwicklungsgebiet möglich sei. Sehr schnell sei die Erkenntnis gewachsen, dass man nur durch kommunalen Zwischenerwerb Bauland schaffen könne. Bis heute habe man weder einen Vorratsbeschluss und schon gar keinen endgültigen Beschluss, das die tatsächlich Baugebiet gebe. Ziel bleibe der freiwillige Erwerb aller Grundstücke in diesem Bereich. Es gebe aber derzeit Hinweise auf speculative Grundstückskäufe, denen man Einhalt gebieten müsse. Mit der Vorkaussatzung gebe man der Stadt die Möglichkeit, bodenpreisdämpfend einzugreifen.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass das zu beschließende Entwicklungsgebiet eine Weichenstellung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte sei. Man sei bei der Schaffung von Wohnraum weiter als andere Städte, sei aber auch am Bedarf orientiert. Priorität habe weiterhin Innenentwicklung vor Außenentwicklung, die Schaffung von Wohnraum auch in den Stadtdörfern und das Einheimischenmodell. All diese Ziele seien nur erreichbar, wenn die Stadt Herr des Verfahrens bleibe. Die CDU-Stadtratsfraktion habe die Sitzungsvorlage und auch die Einwände der Bürgerinitiative intensive und kritisch diskutiert. Aus juristischer Sicht vertraue man der Vorlage und den Aussagen der Verwaltung. Die Vorlage erscheine palusibel uind logisch. Ziel bleibe natürlich der freiwillige Verkauf zu vernünftigen Preisen. Wenn aber jemand nicht verkaufen wolle, dann sei dies eben so. Alles andere sei mit der CDU nicht zu machen. Deshalb sei es wichtig, dass die Stadt Herr des Verfahrens bleibe. Wenn man alle Ziele zusammenfasse, dann sei die Vorlage gut abgewogen. Es sei wichtig, diesen Beschluss heute zu fassen. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Vogler unterstrich, dass die SPD-Stadtratsfraktion sehr kontrovers diskutiert habe und nicht einheitlich abstimmen werde. Man habe generell Vertrauen in die Rechtsauskunft der Verwaltung, ohne das Engagement der Bürgerinitiative schmälern zu wollen. Die Bodenrichtwerte dürften nicht ins Uferlose steigen, man brauche bezahlbare Grundstücke. In Arzheim würden eiogentlich abbruchreife Häuser für 350.000 bis 400.000 Euro über den Tisch gehen. Vor diesem Hintergrund sei Eigentum für junge Familien fast nicht mehr bezahlbar. Ziel sei nicht die Enteignung, wenn jemand nicht verkaufen wolle, dann sei es eben so. Es passiere parallel ja auch sehr viel in der Innenstadt und in den Stadtdörfern. Dies alleine werde aber nicht reichen. Daher sei es sinnvoll, dieses jetzt vorgeschlagene Instrumentarium zu haben.

 

Ratsmitglied Hartmann betonte, dass seine Fraktion von Anfang an gegen dieses Projekt gewesen sei. Trotzdem sei es wichtig auf die sozialpolitischen Aspekte dieser geplanten Wohnbebauung hinzuweisen. Es gehe hier um zwei unabhängig zu betrachtende Gebiete. Wenn man 250 Euro für den qm an Bauland festlege, dann werde ein Einfamilienhaus 500.000 Euro kosten. Der durchschnittliche Bürger werde sich dies nicht leisten können. Deshalb würden die Grünen für Geschoßwohnungsbau plädieren. Man habe kein Problem mit dem kommunalen Zwischenerwerb, dies sei eine sinnvolle Maßnahme. Vor zwei Jahren habe man Maßnahmen ergriffen, die der Bodenspekulation vorgreifen sollten. Jetzt lege man heute eine andere Maßnahme mit dem gleichen Ziel vor ohne zu begründen, warum die erste Brandmauer nicht ausreiche. Die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion werde der Vorlage nicht zustimmen. Dies sei ein Eingriff ins Privateigentum und komme einer Enteignung gleich. Man bräuchte dieses Vorkaufsrecht auch nicht als Druckmittel. Die bloße Existenz dieses Vorkaufsrechts übe Druck aus, egal ob man es anwendet oder nicht.

 

Ratsmitglied Freiermuth war der Meinung, dass das Vorkaufsrecht in der Tat ein scharfes Schwert sei. Es gehe aber darum, Spekulantentum zu begrenzen. Diese momentane Entwicklung sei nicht unbedingt gesund. Man könne aber die Tür auch nicht zuschließen, sondern müsse versuchen, mit dem Einheimischenmodell fein gegenzusteuern. Fakt sei, dass Landau fast schon explodiere. Junge menschen und auch Firmen würden dahin gehen, wo es attraktiv sei. Keiner gehe nach Pirmasens, obwohl dort Bauland viel günstiger sei. Der Preis dürfe aber auch nicht zu niedrig sein, damit Landau nicht wie ein Staubsauger wirke. Im Gegensatz zur Auffassung der Bürgerinitiative sehe er durchaus einen funktionalen Zusammenhang der beiden Gebiete. Der heute zu fassende Beschluss sei ein Vorratsbeschluss. Die Signale der Regionalplanung würden ebenfalls auf Zustimmung stehen. Eine Enteignung sei dies nicht, die wäre mit der FWG auch nicht zu machen. Die FWG-Stadtratsfraktion werde nicht einheitlich abstimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl sah die Argumente der Bürgerinitiative als stichhaltig und glaubwürdig an. Die Vorlage widerspreche dem derzeit gültigen Regionalplan. Nach diesem gültigen Regionalplan sei dieses Gebiet aus ökologischen Gründen wichtig. Dieses Vorkaufsrecht sei ein weiterer Schritt in die völlig falsche Richtung. Es sei dies ein Flächenfraß sondersgleichen, hier werde Menschen und Natur Gewalt angetan. Sie appelliere an die Ratsmitglieder, die Bürgerinitiative ernst zu nehmen. Mit diesem angreifbaren Schritt tue sich der Stadtrat keinen Gefallen. Er diene weder der Bevölkerung, noch dem Gemeinwohl.

 

Ratsmitglied Wagner war verwundert über die Darstellung der Verwaltung, dass die Bodenpreise offenbar doch nicht eingefroren seien. Er verstehe nicht, warum er zweimal das gleiche beschliessen solle. Er habe von Anfang gesagt, dass die Inwis-Studie Schrott sei. Die von Herrn Bürgermeister Dr. Ingenthron zitierte mail habe nichts damit zu tun, dass man zu wenig Bauland habe, sondern dass man zu teuer baue. Ein zentraler Punkt sei, dass man die Belüftungsschneise der Stadt zubaue. Er erwarte eine Antwort auf die Frage, was passiere, wenn man diese Belüftungsschneise zubaue. Hierauf hätten die Bürger eine Antwort verdient. Diese Bedenken müsse er vorbringen, denn nichts sei alternativlos. 

 

Herr Kamplade erklärte, dass die vorbereitenden Untersuchungen die Bodenpreise eingefroren hätten. Damit sei klar, dass bei Anwendung des Entwicklungsrechts die alten Bodenpreise gelten. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sei man davon ausgegangen, dass dies ausreiche. Durch den derzeit enormen Druck in der Baubranche fänden Grundstücksverkäufe zu überhöhten Preisen statt. Genau hierfür gebe es das Instrument der Vorkaufssatzung. Beide Instrumente würden das gleiche Ziel in paralleler Anwendung verfolgen. Grundstücksverkäufe seien durch die vorbereitenden Untersuchungen nicht verboten gewesen. Niemand sei gezwungen, Grundstücke zu verkaufen. Von daher sei es auch nicht mit einer Enteignung gleichzusetzen.

 

Ratsmitglied Eisold begründete seine von der Fraktion abweichende Ablehnung der Vorlage. Auch wenn es formal um das Vorkaufsrecht gehe, so gehe es doch auch um die Umsetzung dieses Baugebietes. Die Entwicklung neuer Baugebiete in den Stadtteilen sei gut und richtig, im Stadtgebiet sei es teilweise richtig. Man hätte diese beiden Gebiete von der Struktur her trennen und auch getrennt abstimmen sollen. Die Problematik des fehlenden Regionalplanes sei schon angesprochen worden. Dass man Schwarmstadt sei, sei eben nur ein Teil der Wahrheit. Der andere Teil der Wahrheit sei, dass man prosperierende Gewerbegebiete habe. Die Menschen die dort arbeiten, wollten natürlich auch hier leben. Damit fördere man diese Entwicklung natürlich auch.

 

Ratsmitglied Schowalter berichtete von eigenen Erfahrungen. Er habe selbst keine Chance auf dem Markt gehabt. Das zeige ihm, dass der Bedarf durchaus da sei und es wichtig sei, Raum zu schaffen. Dieses Gebiet dürfe nicht zu teuer warden und man müsse eine Durchmischung hinbekommen. Er habe aber das Gefühl, dass in dieser Frage das Vertrauensverhältnis zwischen Verwaltung und Bürger leide. Angst sei noch nie ein gutter Ratgeber gewesen, daher appelliere er an die Verwaltung gerade in der Frage des Vorkaufsrechts diese Angst zu nehmen und Vertrauen zu schaffen.

 

Ratsmitglied Hartmann entgegnete, dass man nicht über das erste, sondern über das neunte und zehnte Neunbaugebiet spreche. Dieses Baugebiet dort sei keine Pflicht, sondern die Kür.              


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 24 Ja,- 10 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: