Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

1.            Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „D 6, Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom November 2017 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2).

2.            Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „D 6, Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Februar 2018 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 3).

3.            Der Bebauungsplan D 6, Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ (Planzeichnung und Textfestsetzungen, Anlage 1.1 und 1.2) wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom November 2017 als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 1.3) gebilligt.

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 26.03.2018, auf welche verwiesen wird, ein.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl erklärte, dass sie sich bei der Beschlussfassung enthalten werde, da sie kurzfristig für Ratsmitglied Herrn Wagner als Vertreterin einsprang und sich nicht ausreichend vorbereiten und informieren konnte.


Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Stadtrat einstimmig bei einer Enthaltung, den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.