Sitzung: 10.04.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3
Vorlage: 610/501/2018
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
städtebaulichen Realisierungswettbewerb für das Bebauungsplangebiet „D12,
Gewerbepark Messegelände-Südost“ gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe
2013 (RPW 2013) durchzuführen.
2.
Die für die Wettbewerbsbetreuung und die
Aufwandsentschädigungen der Preisrichter erforderlichen Mittel in Höhe von
75.000 Euro werden im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2018 freigegeben.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes, Abteilung Stadtplanung und
Stadtentwicklung, vom 4. April 2018, auf die hingewiesen wird. Er
erklärte, dass mit dieser Vorlage die strategische Positionierung des
Gewerbestandortes Landau fortgeführt werden soll. Der Gewerbepark D9 sei gut
gefüllt, für D10 lägen ausreichend Bewerbungen vor. Deshalb müsste man nun in
die planerischen Überlegungen für weitere Flächen einsteigen. Hier müsse man
vor allem auf die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe, deren Interessen
miteingebunden werden müssten, achten. Deshalb schlage die Verwaltung keine
0815-Planung vor, sondern möchte eine zukunftsweisende und ideenreiche
Planungskonzeption ermöglichen. Für den geplanten Realisierungswettbewerb werde
man deshalb im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 75.000 Euro zur Verfügung
stellen.
Ratsmitglied
Hartmann erklärte,
dass seine Fraktion gegen Wettbewerbe sei, die ohne jegliche Vorgaben ausgelobt
werden. Sie werden daher die Vorlage ablehnen.
Der
Vorsitzende brachte zum
Ausdruck, dass selbstverständlich Vorstellungen zu etwaigen Vorgaben vorhanden
sind. Der Auslobungstext werde im Juni verfasst und danach nochmals in den
Gremien behandelt.
Ratsmitglied
Dr. Migl verglich die
anfallenden Kosten mit den Kosten für den Wettbewerb des Weißquartierplatzes.
Sie fragte sich, ob man hier das Geld nicht in den Sand setzen würde, da es
sich um eine sehr zukunftsorientierte Angelegenheit handle. Man sollte die
künftige gewerbliche und wirtschaftliche Entwicklung abwarten und sich danach
nochmals beraten.
Der
Vorsitzende erklärte
die Unterschiede zwischen den beiden Wettbewerben. Beim Weißquartierplatz
handle es sich um einen Ideenwettbewerb, hier um einen Realisierungswettbewerb.
Die Gesamtkosten des Verfahren belaufen sich hier auf 275.000 Euro. Davon
fallen 200.000 Euro für die planerische Gestaltung und zusätzliche 75.000 Euro
für den Realisierungswettbewerb an.
Ratsmitglied
Lerch fragte nach, ob
die beiden ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe in diesem Areal verbleiben
können.
Herr Messemer schilderte, dass beide Betriebe in dem 42 Hektar großen Gesamtgebiet verbleiben können. Man müsste jedoch zwischen der Hofstelle innerhalb des Areals und den Außenflächen trennen. Es muss noch geklärt werden, in welcher Form die Gestaltung dieser Flächen erfolgen kann, sodass die Existenz der Betriebe nicht gefährdet wird. Neben diesem Kriterium müssen mehrere Dinge berücksichtigt werden, beispielsweise der Umgang mit der im Süden verlaufenden Hochspannungsleitung. Deshalb sei die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes sehr sinnvoll.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.