Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb für das Bebauungsplangebiet „D12, Gewerbepark Messegelände-Südost“ gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) durchzuführen.

 

2.      Die für die Wettbewerbsbetreuung und die Aufwandsentschädigungen der Preisrichter erforderlichen Mittel in Höhe von 75.000 Euro werden im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2018 freigegeben.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, vom 4. April 2018, auf die hingewiesen wird. Er erklärte, dass mit dieser Vorlage die strategische Positionierung des Gewerbestandortes Landau fortgeführt werden soll. Der Gewerbepark D9 sei gut gefüllt, für D10 lägen ausreichend Bewerbungen vor. Deshalb müsste man nun in die planerischen Überlegungen für weitere Flächen einsteigen. Hier müsse man vor allem auf die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe, deren Interessen miteingebunden werden müssten, achten. Deshalb schlage die Verwaltung keine 0815-Planung vor, sondern möchte eine zukunftsweisende und ideenreiche Planungskonzeption ermöglichen. Für den geplanten Realisierungswettbewerb werde man deshalb im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 75.000 Euro zur Verfügung stellen.

 

Ratsmitglied Hartmann erklärte, dass seine Fraktion gegen Wettbewerbe sei, die ohne jegliche Vorgaben ausgelobt werden. Sie werden daher die Vorlage ablehnen.

 

Der Vorsitzende brachte zum Ausdruck, dass selbstverständlich Vorstellungen zu etwaigen Vorgaben vorhanden sind. Der Auslobungstext werde im Juni verfasst und danach nochmals in den Gremien behandelt.

 

Ratsmitglied Dr. Migl verglich die anfallenden Kosten mit den Kosten für den Wettbewerb des Weißquartierplatzes. Sie fragte sich, ob man hier das Geld nicht in den Sand setzen würde, da es sich um eine sehr zukunftsorientierte Angelegenheit handle. Man sollte die künftige gewerbliche und wirtschaftliche Entwicklung abwarten und sich danach nochmals beraten.

 

Der Vorsitzende erklärte die Unterschiede zwischen den beiden Wettbewerben. Beim Weißquartierplatz handle es sich um einen Ideenwettbewerb, hier um einen Realisierungswettbewerb. Die Gesamtkosten des Verfahren belaufen sich hier auf 275.000 Euro. Davon fallen 200.000 Euro für die planerische Gestaltung und zusätzliche 75.000 Euro für den Realisierungswettbewerb an.

 

Ratsmitglied Lerch fragte nach, ob die beiden ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe in diesem Areal verbleiben können.

 

Herr Messemer schilderte, dass beide Betriebe in dem 42 Hektar großen Gesamtgebiet verbleiben können. Man müsste jedoch zwischen der Hofstelle innerhalb des Areals und den Außenflächen trennen. Es muss noch geklärt werden, in welcher Form die Gestaltung dieser Flächen erfolgen kann, sodass die Existenz der Betriebe nicht gefährdet wird. Neben diesem Kriterium müssen mehrere Dinge berücksichtigt werden, beispielsweise der Umgang mit der im Süden verlaufenden Hochspannungsleitung. Deshalb sei die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes sehr sinnvoll. 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.