Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „D 6, Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom November 2017 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2).

2.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „D 6, Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Februar 2018 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 3).

3.         Der Bebauungsplan D 6, Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ (Planzeichnung und Textfestsetzungen, Anlage 1.1 und 1.2) wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom November 2017 als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 1.3) gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 26. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: