Sitzung: 24.04.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/502/2018
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans
„D 6, Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ entsprechend
den in der als Anlage beigefügten Synopse vom November 2017 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage
2).
2.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „D 6, Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ gemäß den Abwägungsvorschlägen
der beigefügten Synopse vom Februar 2018
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 3).
3.
Der Bebauungsplan „D 6, Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ (Planzeichnung und
Textfestsetzungen, Anlage 1.1 und 1.2) wird gem. § 10 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom November 2017 als Satzung beschlossen und die
Begründung (Anlage 1.3) gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 26. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: