Sitzung: 17.04.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 680/166/2018
Gemäß § 36 des
Landesstraßengesetzes (LStrG) werden die im beiliegenden Verzeichnis
enthaltenen und im Lageplan gekennzeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße
(§ 3 Nr. 3 LStrG) zur Nutzung als Fuß-- und Radweg und Verkehrsflächen als
Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG) ohne Widmungsbeschränkung dem öffentlichen
Verkehr gewidmet. Das Verzeichnis und der Lageplan sind Bestandteil des
Beschlusses.
Der Vorsitzende führte mit wenigen Worten in die Sitzungsvorlage der Bauverwaltungsabteilung vom 27.03.2018, auf welche verwiesen wird, ein.
Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss dem Stadtrat einstimmig empfahl, dem nachgenannten Beschlussvorschlag zuzustimmen.