Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) werden die im beiliegenden Verzeichnis enthaltenen und im Lageplan gekennzeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG) zur Nutzung als Fuß-- und Radweg und Verkehrsflächen als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG) ohne Widmungsbeschränkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Das Verzeichnis und der Lageplan sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Der Vorsitzende führte mit wenigen Worten in die Sitzungsvorlage der Bauverwaltungsabteilung vom 27.03.2018, auf welche verwiesen wird, ein.


Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss dem Stadtrat einstimmig empfahl, dem nachgenannten Beschlussvorschlag zuzustimmen.