Sitzung: 24.04.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/166/2018
Gemäß § 36 des
Landesstraßengesetzes (LStrG) werden die im beiliegenden Verzeichnis
enthaltenen und im Lageplan gekennzeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße
(§ 3 Nr. 3 LStrG) zur Nutzung als Fuß-- und Radweg und Verkehrsflächen als
Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG) ohne Widmungsbeschränkung dem öffentlichen
Verkehr gewidmet. Das Verzeichnis und der Lageplan sind Bestandteil des
Beschlusses.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 27. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 30 Ja- und 4 Nein-Stimmen: