Frau Brummer verlas den Antrag der UBFL-Fraktion vom 30.03.2018.

 

Nach Ablauf der Nutzungszeit werden die Gräber von beauftragte Firmen oder den Nutzungsberechtigten selbst abgeräumt. Durch das Entfernen der Fundamente entstehen Löcher, die mit Erdreich ausreichend aufgefüllt werden müssen. Absackungen und Niederschläge lassen die im Antrag geschilderten Gefahrenstellen entstehen.

 

Der Ortsvorsteher hat den Gemeindearbeiter angewiesen, die angesprochene Stelle mit Erde aufzufüllen. Künftig soll darauf geachtet werden, abgeräumte Grabstellen auf ihr Gefährdungspotential hin einmal im Monat zu überprüfen.

 

Der Ortsbeirat forderte eine schriftliche Stellungnahme der Friedhofsverwaltung ein.