Beschluss: zur Kenntnis genommen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 14, Befangen: 1

Der Ortsbeirat Nußdorf würde eine Befreiung von der Gestaltungssatzung der Ortskerne für die Bauvoranfrage des Weingutes in allen drei Punkten befürworten. Bei der Befreiung bzgl. der Rücksetzung des Gebäudes folgt der Ortsbeirat der Begründung der Informationsvorlage. Hinsichtlich der Fassadengestaltung würde der Ortsbeirat auch eine Befreiung unterstützen, da durch die Zurücksetzung die Ansicht eine untergeordnete Rolle spielt. Bzgl. der Dachform empfiehlt der Ortsbeirat ebenfalls die Befreiung zu erteilen, da das niedrigere Flachdach im Vergleich zu den umgebenden Satteldächern und der Zurückversetzung des Gebäudes ebenfalls eine untergeordnete Rolle spielt. Der Ortsbeirat unterstützt eine Umbaumaßnahme im Ort, um einer Aussiedlung und der damit verbundenen Flächenversiegelung entgegen zu wirken. Eine Präzedenzwirkung durch die Befreiungen wird hier nicht gesehen.

 


Ortsbeiratsmitglied Bauer zog sich, aufgrund seiner Befangenheit in den Zuhörerbereich zurück.

 

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über das Bauvorhaben des Weingutes und die Informationsvorlage. Dabei nahm er auch Bezug auf andere Bauvorhaben. Für die Genehmigung der, der Informationsvorlage zu Grunde liegenden Bauvoranfrage, hätte es Ausnahmegenehmigungen für die Rücksetzung des Gebäudes, der Dachform und der Fassade/der Gebäudefront bedurft. Es gibt aber landesweit Beispiele für solche Bauwerke, beispielsweise ein Weingut an der Mosel, welches sogar einen Preis für die Gestaltung erhielt.

 

Zwischenzeitlich wurde vom Bauherrn und seinem Architekten ein Alternativplan erarbeitet. Dieser wurde vom Vorsitzenden vorgestellt. U. a. soll danach der Gastronomiebereich nach hinten verlegt werden. Dennoch sind auch bei dieser Planung Ausnahmegenehmigungen nötig.

 

Die zweite Bauvoranfrage hat der Vorsitzende gestern (Sonntag) erhalten und umgehend an Herrn Kamplade, Leiter des Stadtbauamtes, weitergeleitet, da die vorliegende Informationsvorlage in der bereits morgen stattfindenden Bauausschusssitzung behandelt wird.

 

Der ablehnende Bescheid zur ersten Bauvoranfrage wurde bereits an den Bauherrn zugestellt.

 

Es folgte eine Beratung, in welcher verschiedene Punkte angesprochen wurden. U. a. wurde zum Vergleich, der, durch die Stadtverwaltung Landau in der Pfalz genehmigten Neubau eines Blumenhauses im Ortsteil Queichheim angesprochen. Auch wurde der kürzlich genehmigte Anbau eines Gebäudes in der Gartenstraße angesprochen, welcher ein Flachdach genehmigt bekam. Dieses Anwesen läge jedoch nicht im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder sprachen die Planungen des ersten Gestaltungsvorschlages mitunter sehr positiv an. Nach Meinung der Ortsbeiratsmitglieder, fügt sich das Ensemble hier besser in das Umfeld ein. Das Flachdach ist niedriger als die umliegenden Satteldächer und auch durch die Zurücksetzung fällt es nicht gleich ins Auge. Bei der vorgestellten zweiten Planung ist das Anwesen, auch durch die schwarze Front, massiver im Erscheinungsbild.

 

Es wurde grundsätzlich gut befunden, dass sich das Weingut im Ortskern weiter entwickeln will und nicht im Außenbereich. Die moderne Gestaltung des „Träberhauses“ am Dorfplatz wäre auch genehmigt worden. Der Ortskern erfahre durch die Baumaßnahme eine Aufwertung. Weingüter müssen sich heutzutage nach Außen abheben und repräsentieren. Zudem hat auch die geplante Gastronomie eine aufwertende Wirkung für den gesamten Ort.

 

An der südl. Fassade, links im Obergeschossbereich, scheint ein Gestaltungselement vorgesehen zu sein. Dieses sollte keine Spiegelwirkung haben.

 

Eine Präzedenzwirkung durch die Befreiungen wird hier nicht gesehen, da das Gebäude einer gewerblichen Nutzung zugeführt wird.

 

Es wurde auch eine mögliche Überarbeitung der Gestaltungssatzung angesprochen.

 


Der Ortsbeirat nahm die Sitzungsvorlage zur Kenntnis und beschloss mit 14 Ja-Stimmen einstimmig die folgende Stellungnahme: