Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Antrag, bei Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft als Eigengesellschaft, den Ortsbeiräten ein Mitspracherecht bei der Vermietung der Wohnungen innerhalb der jeweiligen Ortsbezirksgrenzen einzuräumen, wird in das laufende Verfahren aufgenommen.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10. April 2018, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Hartmann war der Meinung, dass die entscheidende Frage sei, was Mitsprache bedeute. Im Hinblick auf die zu gründende Wohnungsbaugesellschaft stelle er die Frage in den Raum, in wie weit die Beschlüsse zur Durchmischung noch aktuell seien.

 

Ratsmitglied Maier sagte als Begründung zum Antrag, dass es wichtig sei, den Wunsch der Ortsbeiräte mitzunehmen in die weiteren Beratungen zur Wohnungsbaugesellschaft. 

 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: