Der Antrag, bei Gründung einer
Wohnungsbaugesellschaft als Eigengesellschaft, den Ortsbeiräten ein
Mitspracherecht bei der Vermietung der Wohnungen innerhalb der jeweiligen
Ortsbezirksgrenzen einzuräumen, wird in das laufende Verfahren aufgenommen.
Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der
SPD-Stadtratsfraktion vom 10. April 2018, der dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Ratsmitglied
Hartmann war der Meinung,
dass die entscheidende Frage sei, was Mitsprache bedeute. Im Hinblick auf die
zu gründende Wohnungsbaugesellschaft stelle er die Frage in den Raum, in wie
weit die Beschlüsse zur Durchmischung noch aktuell seien.
Ratsmitglied
Maier sagte als Begründung
zum Antrag, dass es wichtig sei, den Wunsch der Ortsbeiräte mitzunehmen in die
weiteren Beratungen zur Wohnungsbaugesellschaft.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: