Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6

Beschlussvorschlag:

 

I.

Der Stadtrat beschließt den dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Friedhofssatzung

als Satzung.

 

II.

Die Stadt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Grabhüllen für bereits vergebene Wahlgräber, deren Restnutzungsdauer bei Belegung die Einhaltung der Ruhefrist  erlaubt.


Am 10.06.2010 verfasste das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz ein Schreiben, in welchem ausdrücklich betont wurde, dass eine „einfache Entwässerung“ des Queichheimer Friedhofes nicht möglich ist. Die in den Jahren 2001 bis 2009 erstellten Gutachten wurden von der Bürgerinitiative eingesehen.

 

Es entstand eine rege Diskussion, die mehrmals durch Zwischenrufe der Einwohner gestört wurde. Der Vorsitzende unterband die Störung.


Das Gremium beschloss mehrheitlich mit 8 Ja- und 6 Neinstimmen die Sitzungsvorlage.