Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Die Verwaltung wird beauftragt den Berichtsentwurf über die Vorbereitenden Untersuchungen „Rosenplatz“ offenzulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des § 141 BauGB und der damit verbundenen §§ 137-139 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 09.05.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und begrüßte Herrn Werner Gerhardt sowie Frau Stefanie Ganter vom Karlsruher Architekturbüro GERHARDT.stadtplaner.architekten.

 

Herr Gerhardt stellte sich und sein Architekturbüro kurz vor, bevor Frau Ganter die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung und den Befragungen der Anwohner anhand einer Präsentation darstellte. Sie berichtete unter anderem, dass etwa 64 % der Anwohnerinnen und Anwohner des Areals „Rosenplatz“ einer Sanierung positiv gegenüber stünden. Dabei zeigten die „Schlüsselpersonen“ eine hohe Sanierungsbereitschaft. Das 2,7 ha große Gebiet mit dem Pavillon im Zentrum habe eine „Scharnierfunktion“ inne. Frau Ganter ging in diesem Zusammenhang auf die städtebaulichen Missstände ein und präsentierte direkt im Anschluss verschiedene Maßnahmenkonzepte in Bezug auf das Kleinklima, die Barrierefreiheit, die Fassadengestaltung sowie den Ladenbestand. Nach dem Rückbau des Pavillons müsste der Platz und dessen Neuordnung sowie Begrünung definiert werden. Zuletzt zeigte Frau Ganter eine Zeitschiene zur beabsichtigten Offenlage und erinnerte daran, dass die nächste Informationsveranstaltung am 14.06.2018 stattfinden werde.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn war davon überzeugt, dass die Sanierung des Areals eine Langzeitwirkung haben werde. Hierbei sei die Maxime eine Verbesserung des Ist-Zustandes. Herr Eichhorn ging auf die Besonderheit einer Denkmalzone ein und hielt die Umgestaltung des Platzes für begrüßenswert. Zudem freute sich Herr Eichhorn über den hohen Rücklauf der Fragebögen, in denen eindeutig der Wunsch nach Sanierung z.B. der Fassaden thematisiert wurde. Hinsichtlich des Sanierungsverfahrens nach BauGB verwies Herr Eichhorn auf die Möglichkeiten eines einfachen oder umfassenden Verfahrens. Zu guter Letzt äußerte er seine Zustimmung zur Beschlussvorlage.


Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keine weiteren Rückfragen und Wortmeldungen, so dass der Bauausschuss mehrheitlich unter Berücksichtigung einer Nein-Stimme den nachfolgenden Beschlussvorschlag beschließen konnte.