Sitzung: 29.05.2018 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: 610/506/2018
Die Verwaltung wird beauftragt den Berichtsentwurf
über die Vorbereitenden Untersuchungen „Rosenplatz“ offenzulegen und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des
§ 141 BauGB und der damit verbundenen §§ 137-139 BauGB
vorzubereiten und durchzuführen.
Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung
Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 09.05.2018 auf, welche der Niederschrift
als Anlage beigefügt ist, und begrüßte Herrn Werner Gerhardt sowie Frau
Stefanie Ganter vom Karlsruher Architekturbüro GERHARDT.stadtplaner.architekten.
Herr Gerhardt stellte sich und sein Architekturbüro
kurz vor, bevor Frau Ganter die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung und
den Befragungen der Anwohner anhand einer Präsentation darstellte. Sie
berichtete unter anderem, dass etwa 64 % der Anwohnerinnen und Anwohner des
Areals „Rosenplatz“ einer Sanierung positiv gegenüber stünden. Dabei zeigten
die „Schlüsselpersonen“ eine hohe Sanierungsbereitschaft. Das 2,7 ha große
Gebiet mit dem Pavillon im Zentrum habe eine „Scharnierfunktion“ inne. Frau
Ganter ging in diesem Zusammenhang auf die städtebaulichen Missstände ein und
präsentierte direkt im Anschluss verschiedene Maßnahmenkonzepte in Bezug auf
das Kleinklima, die Barrierefreiheit, die Fassadengestaltung sowie den Ladenbestand.
Nach dem Rückbau des Pavillons müsste der Platz und dessen Neuordnung sowie
Begrünung definiert werden. Zuletzt zeigte Frau Ganter eine Zeitschiene zur
beabsichtigten Offenlage und erinnerte daran, dass die nächste
Informationsveranstaltung am 14.06.2018 stattfinden werde.
Ratsmitglied Herr Eichhorn war davon überzeugt, dass die Sanierung des Areals eine Langzeitwirkung haben werde. Hierbei sei die Maxime eine Verbesserung des Ist-Zustandes. Herr Eichhorn ging auf die Besonderheit einer Denkmalzone ein und hielt die Umgestaltung des Platzes für begrüßenswert. Zudem freute sich Herr Eichhorn über den hohen Rücklauf der Fragebögen, in denen eindeutig der Wunsch nach Sanierung z.B. der Fassaden thematisiert wurde. Hinsichtlich des Sanierungsverfahrens nach BauGB verwies Herr Eichhorn auf die Möglichkeiten eines einfachen oder umfassenden Verfahrens. Zu guter Letzt äußerte er seine Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keine weiteren Rückfragen und Wortmeldungen, so dass der Bauausschuss mehrheitlich unter Berücksichtigung einer Nein-Stimme den nachfolgenden Beschlussvorschlag beschließen konnte.