Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 14, Befangen: 2

 

 


Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 03.05.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Herr Dr. Ingenthron erklärte dann direkt, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Eichhorn, übergebe, da für ihn ein Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung (GemO) vorliege. Herr Dr. Ingenthron begab sich deshalb in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes.

 

Auch für Ratsmitglied Frau Heß gab es ebenfalls einen Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung, weshalb auch sie sich in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes begab.

 

Der Vorsitzende, Herr Eichhorn, ging im Anschluss auf die Informationsvorlage ein und berichtete, dass der besagte Winzerbetrieb seine „Kernstelle“ in Nußdorf (hier im Außenbereich) ansiedeln möchte. Er zeigte sich zudem erfreut über die Ansiedlung einer zweiten Gastronomie.

 


Da sich keine Wortmeldungen abzeichneten, erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen. Herr Dr. Ingenthron sowie Ratsmitglied Frau Heß konnten anschließend wieder Platz am Sitzungstisch nehmen.