Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss schlägt dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Landau in der Pfalz die in den beigefügten Listen aufgeführten Personen zur Auswahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen vor.
Der
Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und die beigefügte Liste.
Frau
Follenius-Büssow fragt nach, wie oft die Liste erstellt werde. Herr Eisenstein
teilt mit, dass dies alle 5 Jahre erfolge.
Das
fehlerhafte Geburtsdatum bei lfd. Nr. 6 wird berichtet.
Der Beschluss wird einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen angenommen.