Sitzung: 12.06.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Anhebung der Geldleistung in der
Kindertagespflege nach § 23 Abs. 2 SGB VIII bei vorhandener
Aufbauqualifizierung der Tagespflegeperson von derzeit 4 Euro/Std. pro Kind auf
5 Euro/Std. pro Kind, wirksam ab 01.06.2018.
Der
Vorsitzende verweist inhaltlich auf die Sitzungsvorlage.
Frau
Dr. Migl ist der Ansicht, dass eine Erhöhung um 1,00 € pro Stunde nicht
ausreichend sei und fragt nach, ob eine weitere stufenweise Anhebung möglich
wäre. Sie interessiert, welche Sätze in anderen Kommunen gelten. Herr
Eisenstein antwortet, dass Vergütungen von 4,00 € – 7,60 € geleistet werden.
Herr
Hirsch erklärt, dass er gerne den Auftrag für eine weitere Anhebung der
Geldleistung für die Kindertagespflege mit in die Haushaltsberatungen 2019
nehme.
Der
Jugendhilfeausschuss befürwortet, eine weitere Anhebung der Vergütung der
Tagespflegepersonen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 einzubringen.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen angenommen.