Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anhebung der Geldleistung in der Kindertagespflege nach § 23 Abs. 2 SGB VIII bei vorhandener Aufbauqualifizierung der Tagespflegeperson von derzeit 4 Euro/Std. pro Kind auf 5 Euro/Std. pro Kind, wirksam ab 01.06.2018.

 

 

 


 

Der Vorsitzende verweist inhaltlich auf die Sitzungsvorlage.

 

Frau Dr. Migl ist der Ansicht, dass eine Erhöhung um 1,00 € pro Stunde nicht ausreichend sei und fragt nach, ob eine weitere stufenweise Anhebung möglich wäre. Sie interessiert, welche Sätze in anderen Kommunen gelten. Herr Eisenstein antwortet, dass Vergütungen von 4,00 €  – 7,60 € geleistet werden.

Herr Hirsch erklärt, dass er gerne den Auftrag für eine weitere Anhebung der Geldleistung für die Kindertagespflege mit in die Haushaltsberatungen 2019 nehme.

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet, eine weitere Anhebung der Vergütung der Tagespflegepersonen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 einzubringen.

 


Der Beschlussvorschlag wird einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen angenommen.