Beschlussvorschlag:
Der Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes vom 1. März 2018 wird zugestimmt.
Der
Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und den angefügten Entwurf des
Kindertagesstättenbedarfsplanes 2018. Er begrüßt, dass die Stadt Landau einen
Spitzenplatz bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten in
Rheinland-Pfalz belege. Er weist darauf hin, dass zurzeit eine Prüfung durch
den Landesrechnungshof Speyer stattfinde und dieser bemängele, dass es in
Landau zu viele Ganztagsplätze und zu lange Öffnungszeiten in den Kitas gebe.
Der Rechnungshof sei der Ansicht, dass durch ein geringeres Angebot Gelder
eingespart werden könnten.
Der
Vorsitzende will jedoch am eingeschlagenen Weg festhalten und befürwortet die
Angebotsstruktur in Landau und den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Ein ausreichendes Angebot ist wichtig für Kinder und Familien, aber auch für
Unternehmen, um die Vereinbarung von Familie und Beruf zu gewährleisten.
Er
freut sich, dass auf Bundesebene ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von
Kindern im Grundschulalter geplant werde. Ob die Umsetzung über das Land im
Rahmen von Schulbetreuung oder über die Kommunen durch ein Angebot in Horten
erfolgen soll, sei noch in der entschieden.
Der
Vorsitzende verweist auf den Entwurf des Kindertagesstättenbedarfsplanes, der
aufzeige, dass das Angebot an Kindertagesbetreuung in Landau weiter ausgebaut
werden müsse. Zurzeit sei die neue Kita Ponyhof in der Bauphase; weitere
Vorhaben seien in Absprache mit den freien Trägern in Planung.
Herr
Eisenstein informiert über die wesentlichen Punkte des
Kindertagesstättenbedarfsplanes 2018 anhand einer Power-Point-Präsentation.
Eine Ausfertigung wird mit der Niederschrift verschickt.
Herr
Eisenstein freut sich über die Bereitschaft der kirchlichen Träger, einen
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung mitzutragen. Grundsätzlich werde dem
Umbau vorhandener Einrichtungen der Vorrang vor einem Neubau gegeben. Er weist
darauf hin, dass die Kosten für die zur Deckung des Rechtsanspruches
erforderlichen Maßnahmen in vollem Umfange durch die Stadt getragen werden
müssen.
Der
Vorsitzende fügt an, dass weiterhin ein freiwilliger Sachkostenzuschuss in Höhe
von jährlich 4.000 € je Gruppe notwendig sei, um die kirchlichen und freien
Träger zu unterstützen, auch wenn dies vom Landesrechnungshof moniert werde.
Frau
Follenius-Büssow begrüßt die Veränderungen und möchte Erziehern und
Erzieherinnen danken, die durch die Öffnung der Kindertagesstätten für die
unter Dreijährigen besonders beansprucht werden. Sie verweist auf die
Erforderlichkeit von Qualifikationen und auf den gestiegenen Krankheitsstand
und fragt nach, wie das Erziehungspersonal zur Bewältigung der gestiegenen
Anforderungen unterstützt werden könne.
Herr
Eisenstein erläutert, dass wissenschaftlich bestätigt sei, dass im Rahmen der
Betreuung von unter Dreijährigen ein höherer Krankenstand zu verzeichnen sei.
Aus diesem Grunde seien besondere Hygienevorschriften zu erlassen und zu
befolgen sowie das Personal qualifiziert zu schulen. Durch die konzeptionelle
Auseinandersetzung von Fachstellen und Teams bei der Öffnung der Einrichtungen
für unter Dreijährige sollen die Fachkräfte auf die neuen Anforderungen
vorbereitet werden. Ggf. ist auch die Bewilligung von Mehrpersonal möglich.
Allerdings habe der Rechnungshof gerügt, dass in Landau zu viel Mehrpersonal
bewilligt worden sei.
Frau
Dr. Migl denkt, dass zu wenige Erzieher und Erzieherinnen zur Verfügung stehen
um offene Stellen zu decken. Herr Janke erwidert, dass unbefristete Stellen in
der Regel schnell zu besetzen seien. Problematisch sei die Besetzung von
befristeten und kurzfristig freiwerdenden Stellen, z.B. aufgrund von Krankheit
oder Beschäftigungsverbot. Herr Eisenstein glaubt, dass die Schaffung eines
Pools von Vertretungskräften eine Lösung wäre, dies aber vom Land nicht
gewünscht sei. Der Vorsitzende ergänzt, dass angestrebt sei, die Leitungen von
Verwaltungstätigkeiten zu entlasten.
Frau
Dr. Migl interessiert das Verhältnis von Zugewanderten und Deutschen in Bezug
auf die gestiegene Geburtenzahl. Herr Eisenstein antwortet, dass die
Geburtenrate im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil ansteige.
Frau
Maroc fragt nach, ob es hinsichtlich des voraussichtlich kommenden gesetzlichen
Anspruchs auf Hortbetreuung bereits Planungen des Jugendamtes gebe. Der
Vorsitzende erwidert, dass ein Ausbau vorgesehen sei, sobald die
Rechtsanspruchsangebote für die Kleinkinder ausreichend seien.
Frau
Meder befürwortet den Ausbau der berufsbegleitenden Ausbildung und bedauert,
dass Stellen auf den Personalschlüssel angerechnet und nicht als zusätzliches
Personal bewilligt werden. Herr Eisenstein erinnert, dass der Rechnungshof
bereits jetzt die Anzahl an Mehrpersonal beanstande. Er würde begrüßen, wenn die
Teilzeitauszubildenden einen Praktikantenstatus erhalten würden.
Herr
Braun interessiert, ob es Erfahrungen mit Impfverweigerern aus den Reihen der
Eltern gebe. Herr Eisenstein und Frau Meder antworten, dass bei Aufnahme eines
Kindes der Impfstatus abgefragt und ggf. die Bestätigung über eine ärztliche
Beratung vorgelegt werden müsse. Ein steigender Trend sei nicht ersichtlich.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen angenommen.