Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes vom  1. März 2018 wird zugestimmt.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und den angefügten Entwurf des Kindertagesstättenbedarfsplanes 2018. Er begrüßt, dass die Stadt Landau einen Spitzenplatz bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz belege. Er weist darauf hin, dass zurzeit eine Prüfung durch den Landesrechnungshof Speyer stattfinde und dieser bemängele, dass es in Landau zu viele Ganztagsplätze und zu lange Öffnungszeiten in den Kitas gebe. Der Rechnungshof sei der Ansicht, dass durch ein geringeres Angebot Gelder eingespart werden könnten.

 

Der Vorsitzende will jedoch am eingeschlagenen Weg festhalten und befürwortet die Angebotsstruktur in Landau und den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung. Ein ausreichendes Angebot ist wichtig für Kinder und Familien, aber auch für Unternehmen, um die Vereinbarung von Familie und Beruf zu gewährleisten.

 

Er freut sich, dass auf Bundesebene ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter geplant werde. Ob die Umsetzung über das Land im Rahmen von Schulbetreuung oder über die Kommunen durch ein Angebot in Horten erfolgen soll, sei noch in der entschieden.

 

Der Vorsitzende verweist auf den Entwurf des Kindertagesstättenbedarfsplanes, der aufzeige, dass das Angebot an Kindertagesbetreuung in Landau weiter ausgebaut werden müsse. Zurzeit sei die neue Kita Ponyhof in der Bauphase; weitere Vorhaben seien in Absprache mit den freien Trägern in Planung.

 

Herr Eisenstein informiert über die wesentlichen Punkte des Kindertagesstättenbedarfsplanes 2018 anhand einer Power-Point-Präsentation. Eine Ausfertigung wird mit der Niederschrift verschickt.

 

Herr Eisenstein freut sich über die Bereitschaft der kirchlichen Träger, einen weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung mitzutragen. Grundsätzlich werde dem Umbau vorhandener Einrichtungen der Vorrang vor einem Neubau gegeben. Er weist darauf hin, dass die Kosten für die zur Deckung des Rechtsanspruches erforderlichen Maßnahmen in vollem Umfange durch die Stadt getragen werden müssen.

Der Vorsitzende fügt an, dass weiterhin ein freiwilliger Sachkostenzuschuss in Höhe von jährlich 4.000 € je Gruppe notwendig sei, um die kirchlichen und freien Träger zu unterstützen, auch wenn dies vom Landesrechnungshof moniert werde.

 

Frau Follenius-Büssow begrüßt die Veränderungen und möchte Erziehern und Erzieherinnen danken, die durch die Öffnung der Kindertagesstätten für die unter Dreijährigen besonders beansprucht werden. Sie verweist auf die Erforderlichkeit von Qualifikationen und auf den gestiegenen Krankheitsstand und fragt nach, wie das Erziehungspersonal zur Bewältigung der gestiegenen Anforderungen unterstützt werden könne.

 

Herr Eisenstein erläutert, dass wissenschaftlich bestätigt sei, dass im Rahmen der Betreuung von unter Dreijährigen ein höherer Krankenstand zu verzeichnen sei. Aus diesem Grunde seien besondere Hygienevorschriften zu erlassen und zu befolgen sowie das Personal qualifiziert zu schulen. Durch die konzeptionelle Auseinandersetzung von Fachstellen und Teams bei der Öffnung der Einrichtungen für unter Dreijährige sollen die Fachkräfte auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden. Ggf. ist auch die Bewilligung von Mehrpersonal möglich. Allerdings habe der Rechnungshof gerügt, dass in Landau zu viel Mehrpersonal bewilligt worden sei.

 

Frau Dr. Migl denkt, dass zu wenige Erzieher und Erzieherinnen zur Verfügung stehen um offene Stellen zu decken. Herr Janke erwidert, dass unbefristete Stellen in der Regel schnell zu besetzen seien. Problematisch sei die Besetzung von befristeten und kurzfristig freiwerdenden Stellen, z.B. aufgrund von Krankheit oder Beschäftigungsverbot. Herr Eisenstein glaubt, dass die Schaffung eines Pools von Vertretungskräften eine Lösung wäre, dies aber vom Land nicht gewünscht sei. Der Vorsitzende ergänzt, dass angestrebt sei, die Leitungen von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten.

 

Frau Dr. Migl interessiert das Verhältnis von Zugewanderten und Deutschen in Bezug auf die gestiegene Geburtenzahl. Herr Eisenstein antwortet, dass die Geburtenrate im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil ansteige.

 

Frau Maroc fragt nach, ob es hinsichtlich des voraussichtlich kommenden gesetzlichen Anspruchs auf Hortbetreuung bereits Planungen des Jugendamtes gebe. Der Vorsitzende erwidert, dass ein Ausbau vorgesehen sei, sobald die Rechtsanspruchsangebote für die Kleinkinder ausreichend seien.

 

Frau Meder befürwortet den Ausbau der berufsbegleitenden Ausbildung und bedauert, dass Stellen auf den Personalschlüssel angerechnet und nicht als zusätzliches Personal bewilligt werden. Herr Eisenstein erinnert, dass der Rechnungshof bereits jetzt die Anzahl an Mehrpersonal beanstande. Er würde begrüßen, wenn die Teilzeitauszubildenden einen Praktikantenstatus erhalten würden.

 

Herr Braun interessiert, ob es Erfahrungen mit Impfverweigerern aus den Reihen der Eltern gebe. Herr Eisenstein und Frau Meder antworten, dass bei Aufnahme eines Kindes der Impfstatus abgefragt und ggf. die Bestätigung über eine ärztliche Beratung vorgelegt werden müsse. Ein steigender Trend sei nicht ersichtlich.

 


Der Beschlussvorschlag wird einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen angenommen.