1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und § 13 a BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

2.       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55", einschließlich der textlichen Festsetzungen und der überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen vom April 2018 wird als Entwurf beschlossen und die Begründung einschließlich des vom Vorhabenträger vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplans gebilligt.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55" in der Fassung vom April 2018 und der dazugehörenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4.         Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Mai 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: