Sitzung: 19.06.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/507/2018
1. Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der
Gemarkung Landau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und
§ 13 a BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1
BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55", einschließlich der textlichen Festsetzungen und der überschlägigen
Prüfung der Umweltauswirkungen vom April 2018
wird als Entwurf beschlossen und die
Begründung einschließlich
des vom Vorhabenträger vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplans gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55" in der Fassung vom
April 2018 und der dazugehörenden
Unterlagen nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
4. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. Mai 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: