Beschlussvorschlag:

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und § 13 a BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

2.         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55", einschließlich der textlichen Festsetzungen und der überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen vom April 2018 wird als Entwurf beschlossen und die Begründung einschließlich des vom Vorhabenträger vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplans gebilligt.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55" in der Fassung vom April 2018 und der dazugehörenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4.         Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, vom 22. Mai 2018, auf die hingewiesen wird. Der Bauausschuss habe der Markterneuerung bereits einstimmig zugestimmt. Es wurde jedoch ausgiebig über die Einrichtung von Wohnungen über dem Einkaufsmarkt diskutiert. Hierzu teilte er mit, dass dies in der Verwaltung seit längerer Zeit besprochen und thematisiert wird. So befindet man sich mit der ALDI-Gruppe in abschlussreifen Gesprächen, um über deren Markt in der Maximilianstraße Studentenwohnungen zu errichten. Für den zweiten Markt in der Annweilerstraße befindet man sich ebenfalls in Gesprächen. Diese könnten in nächster Zeit eine positive Entwicklung nehmen. Auf Grund des Grundstückszuschnittes und dem vorliegenden Gesamtkonzept könnte man dies über dem neuen LIDL-Markt jedoch nicht umsetzen. Deshalb schlage die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag so anzunehmen.   


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 14 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.