Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

 


 

Der Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein.

 

Herr Eck erläutert ausführlich den Zwischenstand zu dem Antrag der CDU-Fraktion, mittels einer Präsentation.

 

Ein wesentlicher Punkt ist die Erhebung einer Sondergebühr für die Sperrmüllsammlung.

 

Die Gründe für die Gebühren sind:

·         Sicherung der Investition des Wertstoffhofes,

·         die Steigerung der Stoffströme,

·         keine Belastung der Restabfallgebühren und

·         die Reduzierung der bereitgestellten Menge an Sperrabfall auf der Straße.

 

Weitere Punkte, die der Klärung bedürfen:

·         Wer darf Abholservice bestellen?

Vorschlag: Hausverwaltung und Grundstückseigentümer

·         Wie oft soll die Möglichkeit der Abholung angeboten werden?

Vorschlag: 2 Dienstleistungen pro Jahr

·         Max. Abfallvolumen pro Bereitstellung?

Vorschlag: max. 5 m³

·         Festlegungen der abzuholenden Abfallfraktionen:

Vorschlag: A), B), C), D)

·         Zusätzliches Angebot eines Heraustrageservice?

Vorschlag: Ein gegen Zusatzgebühr bestellbarer Heraustrageservice soll angeboten werden.

 

 

Ein Entrümpelungsservice seitens dem EWL soll nicht angeboten werden, da dies ein großes Problem wäre, dass beim Heraustragen des sperrigen Abfalls die Mitarbeiter das Eigentum der Personen beschädigen könnten. Der EWL müsste dafür haften bzw. die entstandenen Schäden beseitigen.

 

Weiterhin wird zudem über eine Eigen- oder Fremdbesorgung informiert und über die Kosten für die jeweiligen Möglichkeiten.

 

Der Vorsitzende stellt nochmals heraus, dass der Service nicht kostenlos angeboten werden kann.

 

Herr Doll stimmt den Punkten des EWL zu. Jedoch sollte eine Abholung pro Jahr in die Gebühren einkalkuliert sein. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass ein Heraustrageservice nicht angeboten werden soll. Nach zwei Jahren sollte nach der Meinung der CDU außerdem evaluiert werden, wie die Bürger diese Möglichkeit annehmen.

 

Frau Dr. Migl spricht sich auch für die Lösung mit einer Abholung pro Jahr ohne Sondergebühren aus. Sie äußert außerdem, dass der EWL prüfen soll, ob der Service mit eigenen Personal selbst erbracht werden kann.

 

Herr Kästel und Herr Knapp votieren auch für eine Abholung ohne Sondergebühr.

 

Weitere aufkommende Fragen der Verwaltungsratsmitglieder wurden umfassend beantwortet.

 

Der Verwaltungsrat beschließt

 

1.         einstimmig mit einer Enthaltung, dass eine Andienung pro Jahr ohne Erhebung einer Sondergebühr erfolgt und dass diese in der Gebührenkalkulation mitberücksichtigt wird.

 

2.         einstimmig, dass insgesamt ein Abfallvolumen von 10 m³, mittels der zwei Andienungen pro Jahr bei uns erfolgen können.

3.         einstimmig, dass ein Heraustrageservice gebührenpflichtig angeboten wird,

4.         einstimmig, dass kein Entrümpelungsservice angeboten wird.

5.         einstimmig mit einer Nein Stimme, dass dies durch eine Fremdbesorgung erfolgt.

6.         einstimmig, dass die Vertragslaufzeit auf vier Jahre begrenzt wird.