Sitzung: 24.05.2018 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 860/374/2018
Der
Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein.
Herr Eck
erläutert ausführlich den Zwischenstand zu dem Antrag der CDU-Fraktion, mittels
einer Präsentation.
Ein
wesentlicher Punkt ist die Erhebung einer Sondergebühr für die
Sperrmüllsammlung.
Die
Gründe für die Gebühren sind:
·
Sicherung
der Investition des Wertstoffhofes,
·
die
Steigerung der Stoffströme,
·
keine
Belastung der Restabfallgebühren und
·
die
Reduzierung der bereitgestellten Menge an Sperrabfall auf der Straße.
Weitere
Punkte, die der Klärung bedürfen:
·
Wer
darf Abholservice bestellen?
Vorschlag:
Hausverwaltung und Grundstückseigentümer
·
Wie
oft soll die Möglichkeit der Abholung angeboten werden?
Vorschlag:
2 Dienstleistungen pro Jahr
·
Max.
Abfallvolumen pro Bereitstellung?
Vorschlag:
max. 5 m³
·
Festlegungen
der abzuholenden Abfallfraktionen:
Vorschlag:
A), B), C), D)
·
Zusätzliches
Angebot eines Heraustrageservice?
Vorschlag:
Ein gegen Zusatzgebühr bestellbarer Heraustrageservice soll angeboten werden.
Ein
Entrümpelungsservice seitens dem EWL soll nicht angeboten werden, da dies ein
großes Problem wäre, dass beim Heraustragen des sperrigen Abfalls die
Mitarbeiter das Eigentum der Personen beschädigen könnten. Der EWL müsste dafür
haften bzw. die entstandenen Schäden beseitigen.
Weiterhin
wird zudem über eine Eigen- oder Fremdbesorgung informiert und über die Kosten
für die jeweiligen Möglichkeiten.
Der
Vorsitzende stellt nochmals heraus, dass der Service nicht kostenlos angeboten
werden kann.
Herr
Doll stimmt den Punkten des EWL zu. Jedoch sollte eine Abholung pro Jahr in die
Gebühren einkalkuliert sein. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass ein
Heraustrageservice nicht angeboten werden soll. Nach zwei Jahren sollte nach
der Meinung der CDU außerdem evaluiert werden, wie die Bürger diese Möglichkeit
annehmen.
Frau
Dr. Migl spricht sich auch für die Lösung mit einer Abholung pro Jahr ohne
Sondergebühren aus. Sie äußert außerdem, dass der EWL prüfen soll, ob der
Service mit eigenen Personal selbst erbracht werden kann.
Herr
Kästel und Herr Knapp votieren auch für eine Abholung ohne Sondergebühr.
Weitere
aufkommende Fragen der Verwaltungsratsmitglieder wurden umfassend beantwortet.
Der
Verwaltungsrat beschließt
1. einstimmig mit einer Enthaltung, dass
eine Andienung pro Jahr ohne Erhebung einer Sondergebühr erfolgt und dass diese
in der Gebührenkalkulation mitberücksichtigt wird.
2. einstimmig, dass insgesamt ein
Abfallvolumen von 10 m³, mittels der zwei Andienungen pro Jahr bei uns erfolgen
können.
3. einstimmig, dass ein Heraustrageservice
gebührenpflichtig angeboten wird,
4. einstimmig, dass kein Entrümpelungsservice angeboten wird.
5. einstimmig mit einer Nein Stimme, dass
dies durch eine Fremdbesorgung erfolgt.
6. einstimmig, dass die Vertragslaufzeit auf vier Jahre begrenzt wird.