Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 


 

Der Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein.

 

Herr Eck erläutert das Thema ausführlich anhand einer Präsentation.

 

Mit der Ablösung der Verpackungsordnung am 1.1.2019 durch das Verpackungsgesetz besteht für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein gesteigertes Recht zur Festlegung der Erfassung von Leichtverpackungen. Unter Berücksichtigung der Übergangsfristen läuft die Systembeschreibung zwischen dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau und den dualen Systemen spätestens zum 31.12.2019 aus. Damit ist ab dem 1.1.2020 eine Veränderung der Erfassung möglich. Aus diesem Grund wurde eine umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ziel war es, ein Meinungsbild zu einer behälterbasierenden Wertstoffsammlung für Leichtverpackungen mit oder ohne stoffgleicher Nichtverpackungen zu erhalten.

 

 

Die Auswertung der Umfrage ergibt, dass es unterschiedliche Beurteilungen zwischen Personen die in Ortsteilen wohnen und die im Kernstadtbereich wohnen gibt. Während die Mehrheit der Personen der Kernstadt für die Beibehaltung der gelben Säcke votiert, wünscht sich die Mehrheit der Personen in den Stadtteilen die Einführung eines Behälters.

 

Das VerpackG sieht die neue Möglichkeit vor, im Stadtgebiet differenzierte Erfassungssysteme anzubieten. Immer möglich ist der Bringservice, der in Landau (Wertstoffhof) auch schon angeboten wird. Neu ist die Möglichkeit, in sich abgeschlossenen Gebieten ein anderes Erfassungssystem einzurichten. So kann die Innenstadt über Säcke entsorgt werden und in den Stadtteilen eine Tonne bereitgestellt werden. Eine Vermischung ist nicht möglich.

 

In Abweichung hiervon schlägt der EWL vor, dem Umfrageergebnis Rechnung zu tragen

und zumindest in den Stadtteilen gelbe Tonnen einzuführen. Die einzelnen Ortsbeiräte

werden vom EWL an der Entscheidungsfindung beteiligt. Darüber hinaus ist dies auch in städtischen Bereichen mit überwiegender Einfamilienhausbebauung, wie dem Schützenhof, dem Burgenviertel und Landau Südwest denkbar. Dies erläutertet Herrn Eck zudem noch an einer Karte mit den einzelnen Gebieten und deren Lösung.

 

 

Herr Doll stimmt im Namen der CDU Fraktionen allen Punkten der EWL zu.

 

Weitere aufkommende Fragen der Verwaltungsratsmitglieder wurden umfassend beantwortet.

 

 

Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig

 

1.         für das gesamte Gebiet der Stadt Landau in der Pfalz wird grundsätzlich eine gelbe Tonne für die Sammlung von Leichtverpackungen den Dualen Systemen eingeführt.

 

2.         von dem unter a genannten Grundsatz werden Ausnahmen für die Kernstadt und überwiegend mit Mehrfamilienhäuser bebauten Arealen zugelassen, siehe Anlage 1. Hier erfolgt die Erfassung weiterhin mittels gelber Säcke. Vor Ablauf der jeweiligen Abstimmungsvereinbarungen wird geprüft, ob die beschlossenen Ausnahmen verlängert werden.

 

3.         von dem unter 1 genannten Grundsatz werden Ausnahmen für die Stadtteile zugelassen, deren Ortsbeiräte dies mehrheitlich beschließen. Je nach Beschluss erfolgt die Erfassung mit gelbem Sack oder gelber Tonne. Vor Ablauf der jeweiligen Abstimmungsvereinbarung werden die Ortsbeiräte wieder beteiligt.