Sitzung: 24.05.2018 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 860/375/2018
Der
Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein.
Herr
Eck erläutert das Thema ausführlich anhand einer Präsentation.
Mit
der Ablösung der Verpackungsordnung am 1.1.2019 durch das Verpackungsgesetz
besteht für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein gesteigertes Recht
zur Festlegung der Erfassung von Leichtverpackungen. Unter Berücksichtigung der
Übergangsfristen läuft die Systembeschreibung zwischen dem Entsorgungs- und
Wirtschaftsbetrieb Landau und den dualen Systemen spätestens zum 31.12.2019
aus. Damit ist ab dem 1.1.2020 eine Veränderung der Erfassung möglich. Aus
diesem Grund wurde eine umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ziel war
es, ein Meinungsbild zu einer behälterbasierenden Wertstoffsammlung für
Leichtverpackungen mit oder ohne stoffgleicher Nichtverpackungen zu erhalten.
Die
Auswertung der Umfrage ergibt, dass es unterschiedliche Beurteilungen zwischen
Personen die in Ortsteilen wohnen und die im Kernstadtbereich wohnen gibt.
Während die Mehrheit der Personen der Kernstadt für die Beibehaltung der gelben
Säcke votiert, wünscht sich die Mehrheit der Personen in den Stadtteilen die
Einführung eines Behälters.
Das
VerpackG sieht die neue Möglichkeit vor, im Stadtgebiet differenzierte
Erfassungssysteme anzubieten. Immer möglich ist der Bringservice, der in Landau
(Wertstoffhof) auch schon angeboten wird. Neu ist die Möglichkeit, in sich
abgeschlossenen Gebieten ein anderes Erfassungssystem einzurichten. So kann die
Innenstadt über Säcke entsorgt werden und in den Stadtteilen eine Tonne
bereitgestellt werden. Eine Vermischung ist nicht möglich.
In
Abweichung hiervon schlägt der EWL vor, dem Umfrageergebnis Rechnung zu tragen
und
zumindest in den Stadtteilen gelbe Tonnen einzuführen. Die einzelnen
Ortsbeiräte
werden
vom EWL an der Entscheidungsfindung beteiligt. Darüber hinaus ist dies auch in
städtischen Bereichen mit überwiegender Einfamilienhausbebauung, wie dem
Schützenhof, dem Burgenviertel und Landau Südwest denkbar. Dies erläutertet
Herrn Eck zudem noch an einer Karte mit den einzelnen Gebieten und deren
Lösung.
Herr Doll
stimmt im Namen der CDU Fraktionen allen Punkten der EWL zu.
Weitere
aufkommende Fragen der Verwaltungsratsmitglieder wurden umfassend beantwortet.
Der
Verwaltungsrat beschließt einstimmig
1. für das gesamte Gebiet der Stadt Landau
in der Pfalz wird grundsätzlich eine gelbe Tonne für die Sammlung von
Leichtverpackungen den Dualen Systemen eingeführt.
2. von dem unter a genannten Grundsatz
werden Ausnahmen für die Kernstadt und überwiegend mit Mehrfamilienhäuser
bebauten Arealen zugelassen, siehe Anlage 1. Hier erfolgt die Erfassung
weiterhin mittels gelber Säcke. Vor Ablauf der jeweiligen
Abstimmungsvereinbarungen wird geprüft, ob die beschlossenen Ausnahmen
verlängert werden.
3. von dem unter 1 genannten Grundsatz werden Ausnahmen für die Stadtteile zugelassen, deren Ortsbeiräte dies mehrheitlich beschließen. Je nach Beschluss erfolgt die Erfassung mit gelbem Sack oder gelber Tonne. Vor Ablauf der jeweiligen Abstimmungsvereinbarung werden die Ortsbeiräte wieder beteiligt.