Sitzung: 29.05.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 300/142/2018
Der Stadtrat
beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Ablösung von
Stellplatzverpflichtungen als Satzung.
Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage des
Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 16.05.2018, auf welche verwiesen
wird, ein und betonte, dass sich die Ablösebeträge an den Baukosten und den
Grundstückspreisen orientieren würden.
Ratsmitglied Herrn Löffel war bewusst,
dass sich die Entstehungskosten von Gebäuden stets erhöhen und auch die
Grundstückskosten immer weiter steigen würden. Er hielt daher eine Erhöhung der
Ablösung von Stellplatzverpflichtungen für nachvollziehbar. Schließlich sei man
auf Parkplätze angewiesen. Herr Löffel interessierte sich für die
Zusammensetzung der Ablösesumme und wollte wissen, wie die eingenommenen Gelder
genutzt werden. Fließen diese allgemeinen Verkehrsanlagen zu? Der Vorsitzende
erklärte, dass die Gelder zum größten Teil in den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) und den barrierefreien Ausbau von z.B.
Bushaltestellen fließen würden, aber auch in die Schaffung und den Bau von
Stellplätzen. Zum Beispiel konnten mit den Ablösesummen die Parkplätze am
Freibad, in der Eutzinger Straße oder Am Großmarkt hergestellt werden. Der
Vorsitzende betonte, dass die Gelder gut und sinnvoll genutzt werden. Zu Herrn
Löffels Frage, wie die Höhe der Stellplatzablösesumme zustande komme, erklärte
Herr Kamplade, dass sich diese nicht zu 100 % an den Herstellungskosten
orientieren würden, sondern nur zu 60 %. Da sich die Summe zudem an den
Bodenpreisentwicklungen festmache, sei diese in der Innenstadt höher als am
Stadtrand ausgefallen.
Ratsmitglied Herr Freiermuth gab zu, dass
er sich auch über die Berechnung wunderte. Er war der Meinung, dass die
Erhöhung hätte rechtzeitiger erfolgen müssen. Sei denn nun ein Spielraum
eingebaut? Herr Kamplade wies darauf hin, dass eine differenzierte Betrachtung
erfolgte und sich dies auch in den Zahlen niederschlagen würde.
Ratsmitglied Herr Wagner hatte eine
Verständnisfrage: Sei die Änderung der Satzung aufgrund des BauGB nötig? Und
wieso erfolgte dann eine Anpassung nicht eher? Schließlich wurden in den
letzten drei Jahren viele größere Bauvorhaben abgewickelt, bei denen viele
Parkplätze hergestellt wurden und somit die Einnahme von höheren Ablösesummen
möglich gewesen wäre. Herr Kamplade ging auf Herrn Wagners Fragen ein und
erklärte, dass die enorme Steigerung der Bodenpreise erst in den letzten zwei
Jahren feststellbar war und der jetzige Anpassungsbedarf in diesem Zusammenhang
stehe.
Herr Wagner wollte außerdem wissen, ob die Parkplätze
des Parkhauses „Am Großmarkt“ im Eigentum der Stadt seien. Ihm wurde erklärt,
dass das Grundstück, auf dem das Parkhaus errichtet wurde, in Erbpacht an den
Betreiber des Parkhauses vergeben wurde.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler teilte mit,
dass er der Beschlussvorlage zustimmen werde. Zudem nahm er Bezug auf Herrn
Löffels Wortmeldung hinsichtlich der Verwendung der eingenommen Gelder. Es sei
interessant zu wissen, für was die Gelder benutzt werden würden, so Herr
Lichtenthäler.
Ratsmitglied Herr Lerch äußerte eine
Bitte: Könne die Stadtverwaltung auflisten, was in den letzten zehn Jahren eingenommen
wurde und wozu die Gelder verwendet wurden? Herr Kamplade hielt eine Auflistung
oder Übersicht ebenfalls für interessant – besonders für die anstehenden
Haushaltsberatungen und sagte diese zu.
Abschließend fragte Herr Lerch, ob z.B. die Nähe zu einer Bushaltestelle sich auf die Höhe der Ablösesumme bzw. -verpflichtung auswirken würde. Herr Kamplade bejahte dies und erklärte, dass die Stellplatzverordnung einen Abschlagsfaktor beispielsweise für die Nähe zum Hauptbahnhof vorsehe. Als Beispiel nannte Herr Kamplade auch das Modehaus H&M, das letztlich aufgrund seiner zentralen Lage weniger Stellplätze nachweisen und damit weniger Ablöse hat zahlen müssen.
Der Bauausschuss empfahl darauf hin dem Hauptausschuss und Stadtrat einstimmig, dem nachgenannten Beschlussvorschlag zuzustimmen.