Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen als Satzung.

 

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 16.05.2018, auf welche verwiesen wird, ein und betonte, dass sich die Ablösebeträge an den Baukosten und den Grundstückspreisen orientieren würden.

 

Ratsmitglied Herrn Löffel war bewusst, dass sich die Entstehungskosten von Gebäuden stets erhöhen und auch die Grundstückskosten immer weiter steigen würden. Er hielt daher eine Erhöhung der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen für nachvollziehbar. Schließlich sei man auf Parkplätze angewiesen. Herr Löffel interessierte sich für die Zusammensetzung der Ablösesumme und wollte wissen, wie die eingenommenen Gelder genutzt werden. Fließen diese allgemeinen Verkehrsanlagen zu? Der Vorsitzende erklärte, dass die Gelder zum größten Teil in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den barrierefreien Ausbau von z.B. Bushaltestellen fließen würden, aber auch in die Schaffung und den Bau von Stellplätzen. Zum Beispiel konnten mit den Ablösesummen die Parkplätze am Freibad, in der Eutzinger Straße oder Am Großmarkt hergestellt werden. Der Vorsitzende betonte, dass die Gelder gut und sinnvoll genutzt werden. Zu Herrn Löffels Frage, wie die Höhe der Stellplatzablösesumme zustande komme, erklärte Herr Kamplade, dass sich diese nicht zu 100 % an den Herstellungskosten orientieren würden, sondern nur zu 60 %. Da sich die Summe zudem an den Bodenpreisentwicklungen festmache, sei diese in der Innenstadt höher als am Stadtrand ausgefallen.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth gab zu, dass er sich auch über die Berechnung wunderte. Er war der Meinung, dass die Erhöhung hätte rechtzeitiger erfolgen müssen. Sei denn nun ein Spielraum eingebaut? Herr Kamplade wies darauf hin, dass eine differenzierte Betrachtung erfolgte und sich dies auch in den Zahlen niederschlagen würde.

 

Ratsmitglied Herr Wagner hatte eine Verständnisfrage: Sei die Änderung der Satzung aufgrund des BauGB nötig? Und wieso erfolgte dann eine Anpassung nicht eher? Schließlich wurden in den letzten drei Jahren viele größere Bauvorhaben abgewickelt, bei denen viele Parkplätze hergestellt wurden und somit die Einnahme von höheren Ablösesummen möglich gewesen wäre. Herr Kamplade ging auf Herrn Wagners Fragen ein und erklärte, dass die enorme Steigerung der Bodenpreise erst in den letzten zwei Jahren feststellbar war und der jetzige Anpassungsbedarf in diesem Zusammenhang stehe.

Herr Wagner wollte außerdem wissen, ob die Parkplätze des Parkhauses „Am Großmarkt“ im Eigentum der Stadt seien. Ihm wurde erklärt, dass das Grundstück, auf dem das Parkhaus errichtet wurde, in Erbpacht an den Betreiber des Parkhauses vergeben wurde.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler teilte mit, dass er der Beschlussvorlage zustimmen werde. Zudem nahm er Bezug auf Herrn Löffels Wortmeldung hinsichtlich der Verwendung der eingenommen Gelder. Es sei interessant zu wissen, für was die Gelder benutzt werden würden, so Herr Lichtenthäler.

 

Ratsmitglied Herr Lerch äußerte eine Bitte: Könne die Stadtverwaltung auflisten, was in den letzten zehn Jahren eingenommen wurde und wozu die Gelder verwendet wurden? Herr Kamplade hielt eine Auflistung oder Übersicht ebenfalls für interessant – besonders für die anstehenden Haushaltsberatungen und sagte diese zu.

Abschließend fragte Herr Lerch, ob z.B. die Nähe zu einer Bushaltestelle sich auf die Höhe der Ablösesumme bzw. -verpflichtung auswirken würde. Herr Kamplade bejahte dies und erklärte, dass die Stellplatzverordnung einen Abschlagsfaktor beispielsweise für die Nähe zum Hauptbahnhof vorsehe. Als Beispiel nannte Herr Kamplade auch das Modehaus H&M, das letztlich aufgrund seiner zentralen Lage weniger Stellplätze nachweisen und damit weniger Ablöse hat zahlen müssen.


Der Bauausschuss empfahl darauf hin dem Hauptausschuss und Stadtrat einstimmig, dem nachgenannten Beschlussvorschlag zuzustimmen.