Sitzung: 29.05.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 3
Vorlage: 630/346/2018
Der
Bauausschuss stimmt einer Überschreitung hinsichtlich der Größe der 3.
Wohneinheit als Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „C 35“ zu.
In der Einführung durch den Vorsitzenden in die
Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 16.05.2018, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist, kam zum Ausdruck, dass die
Bauvoranfrage eine maßvolle Nachverdichtung darstelle und die Zustimmung zur
Befreiung eine pragmatische Lösung sei.
Ratsmitglied Herr Eisold wollte wissen,
wie es sich mit den Gebäudehöhen verhalte. Würden diese dem Bebauungsplan
entsprechen? Herr Kamplade bejahte dies. Weiterhin fragte Herr Eisold wie die
Zufahrt zur Tiefgarage geplant sei und ob diese von den Bewohnerinnen und
Bewohnern gemeinsam genutzt werden soll. Herr Kamplade erklärte, dass es
diesbezüglich verschiedene Überlegungen gab. Es werde letztlich keine
zusätzliche Zufahrt errichtet, so Herr Kamplade.
Ratsmitglied Herr Wagner zeigte sich
kritisch und empfahl, die Befreiung aus einem anderen Blickwinkel zu
betrachten. Schließlich baue der Investor so, dass es für ihn rentabel sei.
Herr Kamplade nahm auf Herrn Wagners Anmerkung Bezug und betonte, dass es
lediglich um die bauchrechtliche Betrachtung der Bauvoranfrage gehe und nicht
um eine mögliche wirtschaftliche Rentabilität.
Ratsmitglied Herr Lerch hatte eine
Verständnisfrage zur Ausnutzung der Fläche. Herr Kamplade erklärte, dass die
Grundflächenzahl (GRZ) eingehalten werde.
Ratsmitglied Herr Freiermuth erkundigte
sich, ob es seitens der Nachbarschaft eine Äußerung zu dem Bauvorhaben gab.
Dies war nicht der Fall, so Herr Kamplade.
Da es keine weiteren Fragen gab, beschloss der Bauausschuss einstimmig unter Berücksichtigung von drei Enthaltungen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.