Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 3

Der Bauausschuss stimmt einer Überschreitung hinsichtlich der Größe der 3. Wohneinheit als Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „C 35“ zu.

 


In der Einführung durch den Vorsitzenden in die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 16.05.2018, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, kam zum Ausdruck, dass die Bauvoranfrage eine maßvolle Nachverdichtung darstelle und die Zustimmung zur Befreiung eine pragmatische Lösung sei.

 

Ratsmitglied Herr Eisold wollte wissen, wie es sich mit den Gebäudehöhen verhalte. Würden diese dem Bebauungsplan entsprechen? Herr Kamplade bejahte dies. Weiterhin fragte Herr Eisold wie die Zufahrt zur Tiefgarage geplant sei und ob diese von den Bewohnerinnen und Bewohnern gemeinsam genutzt werden soll. Herr Kamplade erklärte, dass es diesbezüglich verschiedene Überlegungen gab. Es werde letztlich keine zusätzliche Zufahrt errichtet, so Herr Kamplade.

 

Ratsmitglied Herr Wagner zeigte sich kritisch und empfahl, die Befreiung aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Schließlich baue der Investor so, dass es für ihn rentabel sei. Herr Kamplade nahm auf Herrn Wagners Anmerkung Bezug und betonte, dass es lediglich um die bauchrechtliche Betrachtung der Bauvoranfrage gehe und nicht um eine mögliche wirtschaftliche Rentabilität.

 

Ratsmitglied Herr Lerch hatte eine Verständnisfrage zur Ausnutzung der Fläche. Herr Kamplade erklärte, dass die Grundflächenzahl (GRZ) eingehalten werde.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth erkundigte sich, ob es seitens der Nachbarschaft eine Äußerung zu dem Bauvorhaben gab. Dies war nicht der Fall, so Herr Kamplade.

 


Da es keine weiteren Fragen gab, beschloss der Bauausschuss einstimmig unter Berücksichtigung von drei Enthaltungen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.