Sitzung: 23.05.2018 Ortsbeirat Nußdorf
Einführung einer “Gelben Tonne”
Der Vorsitzende berichtete, dass der Ortsbeirat in seiner kommenden Sitzung über die Einführung der gelben Tonne für Nußdorf entscheiden soll (Sitzungsvorlage 860/380/2018). Er informierte über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 860/375/2018, welche die Grundlage für die anstehende Beschlussfassung ist. Über www.landau.de können die beiden Vorlagen bereits abgerufen werden.
Hinterlassenschaften von Tieren
In der, am 16.04.18 stattgefundenen Ortsbeiratssitzung wurden die nicht beseitigten Hinterlassenschaften von Tieren (Hunde und Pferde) thematisiert.
Die Verpflichtung zur Beseitigung von Hinterlassenschaften von Tieren ist in der „Gefahrenabwehrverordnung“ der Stadt Landau in der Pfalz geregelt. Der Vorsitzende verlas die entsprechenden Stellen, wonach speziell zu Hinterlassenschaften von Hunden geregelt ist, dass Halter und Führer von Hunden dafür sorgen müssen, dass die Hunde öffentliche Anlagen und Straßen nicht verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Bezüglich der Verunreinigungen durch Hinterlassenschaften von Pferden greift die allgemeine Regelung, dass öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden dürfen. Eingetretene Verunreinigungen und verbotswidrig hinterlassene Abfälle sind von dem Verursacher/der Verursacherin unverzüglich zu beseitigen.
Es folgte eine kurze Beratung wie mit dieser Thematik umgegangen werden soll.
Vorgeschlagen wurde ein persönliches Gespräch mit den Haltern der Pferde, wobei auch Reiter eines Reiterhofes aus Böchingen nach Nußdorf kämen. Des Weiteren wurde ein Aushang in den örtlichen Informationstafeln und ein Aufruf im kommenden „Nußdorf aktuell!“ vorgeschlagen. In einem vergangenen „Nußdorf aktuell!“ wurde bereits auf die Hinterlassenschaften von Hunden eingegangen. Die Verunreinigungen durch Pferde wurde hier noch nicht angesprochen.
Die Ortsbeiratsmitglieder einigten sich darauf, dass zunächst ein Aushang in den örtlichen Informationstafeln erfolgen soll und ggf. im zweiten Schritt die Pferdehalter persönlich angeschrieben werden sollen.