Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stimmt zu, dass das Gebäudemanagement Landau seine Mietbeträge für die Vermietung der städtischen Wohnungen grundsätzlich am einfachen Mietspiegel des Mieterschutzbundes orientiert und unter Beachtung der Mietpreisbremse sowie der Kappungsgrenze die Möglichkeiten zur Erhöhung der Mieten nutzt.

 


Dem Werksauschuss lag die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements Landau vom 17.05.2018 vor.

 

Der Vorsitzende leitete in das Thema ein und erläuterte die Sitzungsvorlage. Er rechne damit, dass der Rechnungshof Hinweise darauf geben werde, dass die Stadt in der Vergangenheit Mieterhöhungen in den letzten Jahren nicht angemessen angehoben habe.

 

Frau Dr. Migl befand die Mieterhöhungen im Rahmen der Kappungsgrenze vertreterbar.

 

Herr Scheid befand die moderate Erhöhung angemessen ohne Existenzxy

 

Herr Kolain befand die Mieterhöhungen ebenfalls als einen wichtigen Schritt, damit wirtschaftlich gearbeitet werden könne. Fraglich seien allerdings die Mieterhöhungen bei Wohnungen die sich in einem schlechten Zustand befänden.

 

Herr Götz erklärte, dass das GML etwa sechs bis sieben Wohnungen im untersten Segment verwalten würde. Dies bedeute, dass zum Beispiel Öfen von den Mietern selbst getragen werden müssten oder die Fenster der Wohnungen nur mit Einzelverglasungen ausgestattet seien. Aber selbst hier wäre eine Erhöhung von 1,03 Euro auf 1,18 Euro pro Quadratmeter vertretbar.

 

Herr Lerch merkte an, dass die Mieterhöhungen sachlich begründet seien, dass es sich hierbei schließlich um öffentliche Gelder handle. Zudem gehört es zur Auflage der ADD keine angemessene Mieterhöhung auszulassen.

 

 

 

 

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, ließ der Vorsitzende abstimmen. 


Der Werksausschuss stimmte einstimmig der Sitzungsvorlage gemäß dem Beschlussvorschlag zu. Die Sitzungsvorlage wird nun zu abschließenden Beschlussfassung an den Stadtrat am 19.06.2018 weitergeleitet.