Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1.      Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufsichtsbehörde gemäß Schreiben vom 8. Mai 2018 (Anlage 1) ein Sonderkreditkontingent für städtische Wohnungsbauvorhaben bewilligt - unter folgenden Maßgaben:

-          Die Stadt muss sich bei der Durchführung an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit halten. Dies bedeutet, dass die künftigen Mieteinnahmen die Investitionskosten so weit wie möglich decken.

-          Die Stadt Landau darf keine jeweils angemessenen Mietpreiserhöhungen auslassen.

-          Die Stadt Landau wird aufgrund der damit einhergehenden Ausweitung der Investitionen im freiwilligen ihre Einnahmequellen und Ausgaben ständig auf Konsolidierungspotential untersuchen.

2.      Das Gebäudemanagement wird beauftragt, in einem ersten Schritt die Planung zum Bau von 2 Punkthäusern in der Landauer Südstadt, Straße Guldengewann (siehe Anlage 2), einzuleiten. Die Gebäude mit jeweils 3 bis 4 Wohneinheiten sind nach den Kriterien des sozialen Wohnungsbaus mit einer Förderung der ISB Rheinland-Pfalz zu errichten.

3.    Das Gebäudemanagement wird zur fachlichen Unterstützung im Vorgriff auf den Nachtragswirtschaftsplan 2018 folgende Leistungen beauftragen:

-          für beratende Leistungen zum Sozialen Wohnungsbau, merkel consulting GmbH, Herrn Dipl.-Ing. Ernst Merkel

-          für die Architektenleistungen zum Bau der beiden Häuser, Uwe Knauth Architekten Landau, Herrn Uwe Knauth

4.      Die in diesem Zusammenhang erstellten Kostenberechnungen und Haushaltmittel werden im für September 2018 geplanten Nachtragswirtschaftsplan 2018 veranschlagt und in der Finanzplanung 2019 aufgenommen.

Damit bereits zu Beginn des Jahres 2019 mit den Bauarbeiten konkret begonnen werden kann, ist die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung vorgesehen.

5. Der Stadtrat beauftragt das Gebäudemanagement im Rahmen der Finanzplanung weitere Wohnbauprojekte zu entwickeln und zugleich die in der Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion benannte Struktur einer Eigengesellschaft für den städtischen Wohnungsbau weiter zu verfolgen. 

 


Dem Werksausschuss lagen die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements Landau sowie die Anlagen vom 29.05.2018 vor.

 

 

Der Vorsitzende leitete in das Thema ein und erläuterte die Sitzungsvorlage. Er gab einen kurzen Rückblick und eine Zusammenfassung über den aktuellen Sachstand. Ursprünglich war eine Gesellschaft gemeinsam mit der Sparkasse SÜW als Partner geplant, was aber wieder verworfen wurde. Es könnten durch die Nachverdichtung insgesamt rund ein Dutzend Wohnungen entstehen. Er sprach seinen Dank für das Engagement und die Arbeit des Gebäudemanagements aus.

 

Er betonte, dass der Wohnungsbau eine wichtige, aber freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge sei.

 

 

Herr Eichhorn meldete sich zu Wort und sprach seinen Dank an die ADD aus. „Was lange währt,…“ treffe hier im wahrsten Sinne des Wortes zu. Die CDU sei sehr dankbar über diese Lösung ohne Abhängigkeit von Dritten. Das GML als Ausführungsorgan habe dadurch mehr Handlungsfreiheit. Seine Fraktion begrüße den ersten Schritt der Nachverdichtung und die Beauftragung zweier Externer. Die CDU werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Scheid erläuterte, dass seine Fraktion ebenfalls dem Vorschlag zustimmen werde und er seinen Dank an das Gebäudemanagement und Herrn Eichhorn ausspreche.

 

Herr Kolain fragte nach, ob die Rahmenbedingungen wie Barrierefreiheit und Quoten im Stadtrat beschlossen werden würden.

 

Herr Hirsch erklärte darauf, dass weitere Projektvorschläge entwickelt werden würden. In den Haushaltsberatungen seien dann Diskussionen möglich.

 

Herr Gauer stimmte ebenfalls den Aussagen der anderen Fraktionen zu.

 

Der Vorsitzende läuterte weiter, dass zunächst eine Umsetzung im Eigenbetrieb realisiert werde. Und in ca. 1 – 2  Jahren die Eigengesellschaft unabhängig von den Projekten gegründet werden solle.

 

Fr. Dr. Migl begrüßte ebenfalls die Sitzungsvorlage und Unterstützung zweier Externer für eine schnelle Umsetzung. Jedoch gab sie zu bedenken, dass die Anwohner, die bisher die Rasenflächen als Freizeitraum genutzt hätten, nun darauf verzichten müssten. Sie fragte, ob das GML nicht auch auf Dauer Handlungsorgan bleiben könne.

 

Herr Hirsch erklärte, dass die Rechtsform der neuen Gesellschaft GmbH und Co.KG bewusst gewählt worden sei, da sie rein juristisch und steuerrechtlich vorteilhafter sei, zudem werde im Hinblick auf ein zukünftiges Ranking durch die Kreditinstitute dadurch der städtische Haushalt nicht weiter aufgebläht. Geplant sei eine ausgewogene Verteilung durch Nachverdichtungen und Bebauung auf freien Flächen.

 

Herr Götz fügte an, dass gerade dort eine Nachverdichtung sehr vertretbar sei, da auf den Grünstreifen vorher Garagen standen. Die Mieter in beiden Häusern seien bereits informiert und werden über weitere Schritte umgehen in Kenntnis gesetzt.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, ließ der Vorsitzende abstimmen.


Der Werksausschuss stimmte der Sitzungsvorlage gemäß dem Beschlussvorschlag zu. Die Sitzungsvorlage wird nun zur abschließenden Beschlussfassung an den Stadtrat am 19.06.2018 weitergeleitet.