1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und § 13 a BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

2.         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55", einschließlich der textlichen Festsetzungen und der überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen vom April 2018 wird als Entwurf beschlossen und die Begründung einschließlich des vom Vorhabenträger vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplans gebilligt.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55" in der Fassung vom April 2018 und der dazugehörenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4.         Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 22.05.2018 ein, auf welche verwiesen wird, und übergab das Wort an die Ratsmitglieder.

 

Ratsmitglied Herr Maier fragte nach, ob Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt errichtet werden könnten. Schließlich handele es sich um eine gute und attraktive Lage. Herr Maier war der Auffassung, keine Chance für möglichen Wohnungsbau zu vertun und regte an, bei ähnlichen Bauvorhaben zukünftig dies als Bedingung festzulegen.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth nahm Bezug auf die Wortmeldung seines Vorredners und wollte wissen, ob die Verwaltung Gespräche hinsichtlich einer zusätzlichen Wohnbebauung führte. Denn viele Märkte seien mittlerweile am Umdenken. Herr Kamplade erklärte, dass bei dem vorliegenden Bauvorhaben die Fläche sehr beengt sei. Herr Schneider sagte ergänzend, dass die Frage einer möglichen Wohnbebauung im Obergeschoss dem Eigentümer gestellt wurde. Dieser könne jedoch die Sparte der Wohnungsentwicklung nicht abdecken.

 

Ratsmitglied Herr Wagner wollte ebenfalls wissen, ob ggf. Regularien geschaffen werden können. Herr Kamplade betonte, dass die Planungshoheit dem Rat obliege. Im vorliegenden Fall sei die Schaffung von Wohnungen aber nicht beabsichtigt und auch nicht sinnvoll.

 

Ratsmitglied Herr Eisold fragte, was passiere, wenn der Bauausschuss den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehne? Herr Kamplade teilte mit, dass die Planung weit fortgeschritten sei und der Lebensmittelmarkt bereits im Jahr 2019 fertiggestellt sein soll. Wenn der Bebauungsplan aber nicht verabschiedet werde, so werde auch kein Markt gebaut.

 

Ratsmitglied Herr Scheid erkundigte sich, ob für die Übergangszeit ein temporär aufgestelltes Verkaufszelt errichtet werden soll. Herr Kamplade erwähnte, dass ein Verkaufszelt tatsächlich angedacht sei. Dieses werde voraussichtlich im nördlichen Stadtbereich errichtet.


Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss dem Hauptausschuss und Stadtrat einstimmig empfahl, den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.