Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion, ein Verfahren zur Überarbeitung und Neuformulierung der Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutz der Ortskerne der Stadtteile der Stadt Landau in der Pfalz einzuleiten, wird in die Haushaltsberatungen 2019 verwiesen.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 24. Mai 2018, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Eichhorn begründete den Antrag. Die aktuelle Diskussion um ein Bauvorhaben in Nußdorf sei Initialzündung für diesen Antrag gewesen. Es zeige sich, dass die Gestaltungssatzung für die Ortsteile zeitgemäß weiterentwickelt werden müsse. Es bedürfe vor allem der Anpassung des Regelwerkes in den Sektoren Farbgebung, Dachgestaltung und Fotovoltaikanlagen.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass die Situation der Verwaltung bekannt sei. Er schlage vor, diese Thematik im Zuge der Haushaltsberatungen 2019 zu besprechen, da man hierfür auch Haushaltsmittel brauche, um entsprechende Fachbüros einzubinden. Ziel sei es , dies dann im Jahr 2019 auch tatsächlich anzugehen.

 

Ratsmitglied Eisold war der Auffassung, dass es sicherlich notwendig sei, Gestaltungssatzungne immer mal wieder zu betrachten und weiterzuentwickeln. Man könne aber auch in Nußdorf weiterhin bauen, müsse sich eben der geltenden Gestaltungssatzung anpassen. Die SPD-Stadtratsfraktion werde sich aber nicht versperren, auch wenn der bisherige Weg einer behutsamen Gestaltung in den Stadtdörfern durchaus richtig sei. 

 

Ratsmitglied Lichtenthäler betonte, dass Alt ja nicht gleich schlecht sein müsse. Allerdings seien einige Anregungen, die Herr Eichhorn eingebracht habe, durchaus richtig. Die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion stimme einem Verweis in die Haushaltsberatungen 2019 zu.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass eine Gestaltungssatzung durchaus Sinn mache. Aber auch eine Anpassung sei zwingend notwendig. Die FWG-Stadtratsfraktion sei für den Verweis in die Haushaltsberatungen.

 

Ratsmitglied Wagner bat darum, auch den Beteiligungsrat in das Beratungsverfahren einzubinden.      


Der Stadtrat beschloss einstimmig: