Ortsvorsteher Doll begrüßte Herrn Bernhard, den Leiter der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, sowie Herrn Wüst, von der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung. Der aktuelle Projektstand für das Baugebiet „Südlich Breiter Weg“ wurde mit Hilfe von zwei Plänen präsentiert.

 

Herr Bernhard stellte den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf dar:

·         Herbst 2018: Offenlagebeschluss im Bauausschuss

·         danach Einspruchsfrist

·         2019 – 2020: Erschließungsmaßnahmen

 

Statt der ursprünglich geplanten 140 Wohneinheiten, werden 103 Wohneinheiten realisiert, so die Erläuterung von Herrn Wüst. Die Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden somit in die aktuelle Planung aufgenommen.

 

Die Bebauung sieht im südlichen Bereich eine Reihe von Doppelhäusern, im nördlichen Bereich Einfamilienhäuser vor. Im mittleren Bereich wird es sowohl Einfamilien- als auch Doppelhäuser geben. Alle Grundstücke verfügen über Garagen und sind mit Satteldächern versehen.

 

Östlich der Birnbaumstraße sind Mehrfamilienhäuser bzw. Reihenhäuser mit 6 Wohneinheiten, versehen mit Satteldächern und Tiefgarage, westlich der Birnbaumstraße, im geplanten Mischgebiet, werden Mehrfamilienhäuser, überwiegend mit Flachdächern und Tiefgaragen sowie Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, entstehen.

 

Der bestehende Wirtschaftsweg südlich der Bebauung „Breiter Weg“ bleibt als rückwärtiger Grundstückszugang erhalten, jedoch ohne Wendehammer. Auch hier wurden die Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in die aktuelle Planung aufgenommen. Mittig des Gebiets in Nord-Süd-Richtung wird auf Anregung des städtischen Umweltamtes eine bereits vorhandene Steuobstwiese in die Planung integriert. Am Ende der Birnbaumstraße entlang des Lärmschutzwalls sind eine öffentliche Grünfläche und ein Spielplatz geplant. Für den Abfluss des Niederschlagswassers aus öffentlichen Flächen sorgt ein durch das Gebiet verlaufendes Muldensystem, das im Süden des Plangebiets in ein Versickerungsbecken mündet.

 

Ortsbeiratsmitglied Scheid berichtete von dem kürzlichen Starkregenereignis. Viele Keller in Queichheim standen unter Wasser, so auch Keller im Breiten Weg. Er meldete Zweifel bezüglich der Aufnahmekapazität des Kanal- und Regenrückhaltesystems an. Herr Wüst erläuterte, dass lediglich das Schmutzwasser an den bestehenden Kanal angeschlossen werde. Das Niederschlagswasser aus öffentlichen Flächen gehe in die Rückhalte- und Versickerungseinrichtungen. Das Niederschlagswasser aus privaten Grundstücken muss dort zurückgehalten und versickert werden. Mit dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb ist die Dimensionierung der Versickerungsflächen, welche die Entwässerung der öffentlichen Grundstücke betreffen, abgestimmt, führte Herr Wüst aus. Herr Bernhard fügte hinzu, dass beim Ausbau der Kraftgasse notwendige Nachbesserungen berücksichtigt werden können. Herr Böhr vom Ortsbeirat wies auf die schlechte Versicherungsfähigkeit des Bodens im dortigen Bereich hin. Er fragte, ob die Versickerungsanlagen der Bauherren kontrolliert würden. Herr Bernhard antwortete, dass über das Bauamt die Baugenehmigung mit entsprechenden Vorgaben erteilt würde und wies darauf hin, dass Wasser nicht auf öffentlichen Flächen zum Versickern geleitet werden dürfe. Eine Nachkontrolle erfolge nicht. Bezüglich der Versickerungsfähigkeit des Bodens sei derzeit ein Bodengutachten beauftragt. Die Ergebnisse hierzu stehen noch aus, werden jedoch im Rahmen der Offenlage ausgelegt.

 

Das Baugebiet werde über die Birnbaumstraße und die Kraftgasse angebunden, so der Bericht von Herrn Bernhard. Es werde mit einer Verkehrszunahme von bis zu 700 Fahrzeugen pro Tag auf der Birnbaumstraße und dem Breiten Weg gerechnet. Während der Spitzenzeiten werden morgens und abends ca. 50 Fahrzeuge pro Stunde durch die Anliegerstraßen fahren. Dies sei von beiden Straßen zu verkraften, so die Ausführungen von Herrn Bernhard. In 4 Jahren werde mit dem Ausbau der Kraftgasse begonnen. Sie werde als niveaugleiche, verkehrsberuhigte Straße (30 km/h) mit Pflasterflächen ausgebaut. Herr Scheid bemerkte, dass bei diesen Berechnungen die Nachverdichtung „Oberer Breitweg“ und das für weitere Bauplätze vorgesehene Gebiet östlich der Kraftgasse nicht berücksichtigt sei.

 

Die Anbindung des Gebietes über die Brücke an der L509 sieht das Bauamt als kritisch an, da durch die Öffnung dieses Zuganges nicht nur Anwohner, sondern auch viele andere Fahrzeuge diesen Weg zur oder von der Autobahn nutzen würden. Ebenso wurde die Idee das Gebiet über die Johannes-Kopp-Straße anzubinden verworfen. Es würden zusätzliche Kosten von 500.000 bis 600.000 € entstehen, die im Rahmen der Erschließungsbeiträge auf die Bauherren umzulegen sind. Die Straße würde zudem an den Gärten der Anwohner vorbeigehen. Der Plan den Wall zu öffnen kann aus lärmschutztechnischen Gründen nicht realisiert werden.

 

Ein Einbahnstraßensystem wäre möglich, sollte jedoch erst bei Bedarf diskutiert und festgelegt werden. Einbahnstraßen verursachen Umwege und höhere Geschwindigkeiten, so dass deren Ausweisung genau geprüft werden muss.

 

Auf die Frage nach der fußläufigen Verbindung ins Gewerbegebiet von Ortsbeiratsmitglied Scheid, antwortete Herr Bernhard, dass in Verlängerung der Birnbaumstraße für eine Brücke Baurecht bestehe. Allerdings stelle sich die Frage nach der Finanzierbarkeit dieses Vorhabens.

 

Nach der Frage über die Grundstückspreise kann derzeit keine Aussage getätigt werden. Nach der erfolgten Umlegung des Gebietes durch das Katasteramt werden von der eingebrachten Bruttofläche etwa 75 % verbleiben, die dann als Bauland vermarktet werden können. Der Stadt Landau gehört etwa ein Drittel der Fläche. Dieses Bauland wird nach der Richtlinie zur Vergabe stadteigener Wohnbaugrundstücke vermarktet.